Abgasskandal VW lässt Frist von US-Staranwalt verstreichen

Der Kampf um Entschädigungen für europäische Diesel-Fahrer geht in die nächste Runde. Nachdem VW die Frist des amerikanischen Staranwaltes Michael Hausfeld verstreichen ließ, legt der nun nach.

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Das große Schweigen: Volkswagen hat auf eine Frist von Anwalt Michael Hausfeld nicht reagiert. Quelle: AFP

New York Michael Hausfeld hatte VW-Chef Matthias Müller zwei Wochen Zeit gegeben, um ein Treffen zu arrangieren. Der amerikanische Staranwalt will Volkswagen auch in Europa dazu bringen, die vom Dieselskandal betroffenen Autofahrer und Investoren zu entschädigen und hatte Müller Mitte März zu einem ersten Gespräch aufgefordert. Die Frist ist nun verstrichen – ohne Antwort von VW. Nun legt Hausfeld nach.

Er fordert Müller in einem weiteren Brief auf, seiner Kanzlei bis Montag die Klageerwiderung zugänglich zu machen, die VW Ende Februar am Landgericht Braunschweig eingereicht hat. Der Autobauer hatte lediglich eine ausführliche Pressemitteilung veröffentlicht, um zu erklären, warum er die Klagen der Investoren im Zusammenhang mit dem Abgasskandal für unbegründet hält. Die 90-Seite Klageerwiderung ist jedoch nicht öffentlich. „Dadurch nehmen Sie uns die Möglichkeit, unsere Mandanten präzise über die angeblichen Fakten zu informieren, die der Täuschung, deren Ursache und deren Konsequenzen zu Grunde liegen“, schreibt Hausfeld in dem Brief, der dem Handelsblatt vorliegt.

Hausfeld kennt sich im Diesel-Skandal bestens aus

Hausfeld will auch wissen, ob die interne Untersuchung, die von der Kanzlei Jones Day geführt wird, die Ergebnisse der Klageerwiderung bestätigt oder widerlegt haben. Der Anwalt hatte bereits Mitte März angekündigt, eine Klage in Deutschland in Erwägung zu ziehen, falls VW nicht kooperiere.
Hausfeld kennt sich im Diesel-Skandal bestens aus. Seine Kanzlei ist eine von 22, die die Klägerseite in der umfassenden Sammelklage in San Franzisco vertritt. Der 70-Jährige ist dafür bekannt, milliardenschwere Einigungen mit Konzernen zu erzielen und hat es sich zum Ziel gemacht, auch in Europa und in anderen Teilen der Welt für die Rechte der vom Dieselskandal betroffenen Autofahrer und Investoren zu kämpfen. VW war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Um für die nächsten Schritte in Deutschland gerüstet zu sein, fordert Hausfeld über sein Berliner Büro auch bei Behörden wie dem Kraftfahrtbundesamt und der Finanzaufsicht Bafin Akteneinsicht, wie aus zwei weiteren Schreiben hervorgehen, die dem Handelsblatt vorliegen. Hausfeld vertritt den Schreiben zufolge eine Mandantin. „Wir bereiten derzeit eine Klage gegen die Volkswagen AG vor“, heißt es in den Briefen, die sich auf das Informationsfreiheitsgesetz beziehen, welches den Zugang zu Informationen des Bundes regelt.
Auch andere Kanzleien haben sich in Deutschland in Stellung gebracht. Mitte März haben knapp 300 institutionelle Anleger VW in Deutschland auf gut drei Milliarden Dollar Schadensersatz verklagt. Anders als in den USA müssen Kläger in Deutschland jedoch deutlich mehr Beweise haben, bevor sie eine Klage einreichen können. Wenn es nach den Anwälten geht, dann soll dies erst der Anfang sein.

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