ADAC Automobilclub darf Verein bleiben

Der ADAC darf ein Verein bleiben. Das hat ein Münchner Gericht bestätigt. Der Kommerz ist bei dem Automobilclub ausreichend getrennt, befanden die Richter. Das ist auch für den TÜV und den FC Bayern von Interesse.

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Der Automobilclub hatte sich nach Aufdeckung der Manipulationen beim Autopreis „Gelber Engel“ 2014 von Grund auf reformiert. Quelle: dpa

München Es war ein Mammutprozess. Fast zwei Jahre quälte sich der ADAC durch seine „Reform für Vertrauen“, um sich dann Ende 2015 den Beschluss zu fassen, sich aufzuspalten. Seit Anfang des Jahres besteht der ADAC aus drei Organisationen: einem Wirtschaftsbetrieb in einer Aktiengesellschaft, einer Stiftung und einem Verein. Ein notwendiger Schritt, sagt Präsident August Markl, der sich vehement für die Aufspaltung eingesetzt hat. Denn sonst hätte der ADAC mit seinen rund 19 Millionen Mitgliedern und zwei Milliarden Euro Umsatz seinen Vereinsstatus verloren.

Diese Sorge ist der ADAC-Präsident erst einmal los. Denn mit der zum Januar dieses Jahres umgesetzten Reform ist das Registergericht München einverstanden. Das Gericht bestätigte am Dienstag den Vereinsstatus des ADAC und billigte ihm den Status des „Idealvereins“ zu. Das heißt: Mit der Reform hat der Club ausreichend dafür gesorgt, dass wirtschaftliche Aktivitäten wie der Verkauf von Autobatterien, Reisen und Versicherungen nur ein Nebenzweck des Autoclubs seien. Geschäfte, die mit dem Vereinszweck „Rat und Hilfe“ in Konflikt stehen, hat der ADAC aufgegeben. Außerdem sind die personellen Verquickungen zwischen Verein und der neu gegründeten Aktiengesellschaft auf ein vertretbares Maß beschränkt.

Damit hat die Reform ihren Hauptzweck erfüllt. Denn nach dem Skandal um die Manipulation des Autopreises „Gelber Engel“ im Januar 2014 hatte eine anonyme Anzeige das Registergericht München zu einer Überprüfung des Vereinsstatus veranlasst. Ein Verlust der Vereinsstatus hätte sehr unangenehme Folgen für den Club gehabt, beispielsweise hohe Steuernachzahlungen. Ein Beirat unter Beteiligung des ehemaligen Verfassungsrichters Hans-Jürgen Papier sowie der Verbraucherschützerin Edda Müller empfahl die Aufspaltung des ADAC. Zudem sollten sich Clubfunktionäre aus dem Management der Wirtschaftsbetriebe zurückziehen.

Die rund 8600 ADAC-Beschäftigten sind seit dem 1. Januar zwischen Club, Wirtschaftsbetrieb und Stiftung aufgeteilt. Damit sei der ADAC ausreichend „entherrscht“, stellte der Beirat fest. Kritiker wie der ehemalige ADAC-Präsident Otto Flimm warfen den Reformen vor, mit der Auslagerung der Wirtschaftsbetriebe in eine Aktiengesellschaft ohne Not das Vermögen des Autoclubs aus der Hand zu geben.

Die jetzt vom Registergericht bestätigte Reform hat Bedeutung über den ADAC hinaus. Denn mit dem TÜV, dem Roten Kreuz sowie Fußballclubs wie dem FC Bayern arbeiten in Deutschland viele große Wirtschaftsbetriebe unter dem Mantel des Vereinsrechtes. Experten gehen davon aus, dass der ADAC mit seiner Reform Standards im Umgang mit kommerziell tätigen Vereinen gesetzt hat. Ob alle Vereine in Deutschland diesen genügen, wird sich zeigen.

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