Aixtron US-Bedenken bei geplantem Kauf durch Investor aus China

Gegen die umstrittenen Übernahmepläne des deutschen Chipanlagen-Bauers Aixtron durch einen chinesischen Investor gibt es nun auch politischen Widerstand in den USA.

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Aixtron: US-Bedenken bei geplantem Kauf durch Investor aus China Quelle: dpa

Die US-Behörde CFIUS habe beiden Firmen mitgeteilt, dass es ungelöste nationale US-Sicherheitsbedenken gegen den Zusammenschluss gebe, teilte Aixtron am Freitagabend mit. Deshalb sei Aixtron nahe gelegt worden, das Fusionsvorhaben aufzugeben. Andernfalls werde dem US-Präsidenten, der in der Sache das letzte Wort hat, empfohlen, die Freigabe nicht zu erteilen. Der Investor Grand Chip Investment (GCI) und Aixtron hätten aber entschieden, der Rücknahmeempfehlung nicht zu folgen. Der US-Präsident habe nun 15 Tage Zeit, über das Vorhaben zu entscheiden. GCI und Aixtron würden weiter aktiv im Verhandlungswege nach Möglichkeiten suchen, die US-Sicherheitsbedenken auszuräumen.

Grand Chip will den angeschlagenen Chipanlagenbauer aus Nordrhein-Westfalen für 676 Millionen Euro kaufen. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte aber im Oktober eine bereits erteilte Genehmigung des Vorhabens zurückgezogen und eine monatelange Prüfung angekündigt. Auslöser sollen Medienberichten zufolge US-Geheimdienste gewesen sein, die die hiesige Behörde über einen möglichen militärischen Einsatz der Halbleiter informiert hätten, die auf Aixtron-Anlagen produziert werden. Das Ministerium hatte lediglich erklärt, es habe bis dahin nicht bekannte sicherheitsrelevante Informationen erhalten. Aixtron hatte indes mögliche Sicherheitsbedenken zurückgewiesen und erklärt, 30 Jahre lang seien für Aixtron-Anlagen Exportgenehmigungen erteilt worden. In China stünden heute hunderte solcher Anlagen, die von Aixtron und auch dem US-Konkurrenten Veeco stammten.

Die US-Behörde FCIUS hat die Aufgabe, Übernahmen mit Blick auf Folgen für die nationale Sicherheit zu prüfen. Experten zufolge kommt es nur sehr selten vor, dass sie Fusionsvorhaben unmittelbar stoppt. Üblicherweise werden die beteiligten Firmen über den Widerstand der Behörde informiert und ziehen dann selbst den Antrag auf Genehmigung der Übernahme zurück.

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