Atomkraftwerk Biblis RWE verklagt Hessen und den Bund

Weil das AKW Biblis in 2011 für drei Monate stillgelegt wurde, fordert RWE nun Schadensersatz – Schätzungen gehen von über 200 Millionen Euro aus. RWE ist der einzige Energieversorger, der gegen das Atommoratorium klagt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Biblis in Südhessen war eines der größten Kernkraftwerke Deutschlands, RWE klagt nun wegen einer dreimonatigen Stilllegung in 2011. Quelle: dpa

Düsseldorf Drei Jahre nach der Atomwende geht der Streit zwischen dem Energiekonzern RWE und der Politik in eine neue Runde. Der Versorger reichte am Montag beim Landgericht Essen Schadenersatzklage gegen den Bund und das Land Hessen wegen der dreimonatigen Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis im Jahr 2011 ein.

„Mit der Klage wahrt RWE Power die Vermögensinteressen des Unternehmens und seiner Aktionäre“, erklärte der Konzern. Die Schadenersatzhöhe bezifferte er nicht. Schätzungen gehen von mehr als 200 Millionen Euro aus. RWE hatte die Klage Anfang des Jahres angekündigt, nachdem Gerichte die dreimonatige Stilllegung der Biblis-Blöcke A und B für rechtswidrig erklärt hatten.

RWE hatte 2011 als einziger Versorger gegen das dreimonatige Atommoratorium geklagt. Der Bund und die Länder hatten sich nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima im März des Jahres darauf verständigt, die sieben ältesten Atomkraftwerke vorerst abzuschalten. Im Sommer 2011 folgte der beschleunigte Atomausstieg mit dem sofortigen Aus für diese Anlagen und den Pannenreaktor in Krümmel.

In dem jetzigen Fall geht es nur um die drei Monate, nicht um den späteren Atomausstieg. Biblis war eines der größten Kernkraftwerke Deutschlands mit einer Leistung von über 2000 Megawatt.

Das Land Hessen kündigte an, sein Vorgehen in dem Fall mit dem Bund abzustimmen. An der Haltung Hessens habe sich nichts geändert. „Hessen hat wie alle anderen Länder auch ohne Anhörung aufgrund der Vorgaben des Bundes im Auftrag des Bundes gehandelt und deshalb muss der Bund auch für eventuelle Schadensersatzansprüche aufkommen“, erklärte das Hessische Umweltministerium.

Der Umstand, dass RWE sowohl Hessen als auch den Bund verklagt habe, zeige, dass auch RWE den Bund in der Pflicht sehe.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%