Deutsche Umwelthilfe Gericht weist Diesel-Klage gegen Düsseldorf ab

Die Deutsche Umwelthilfe wollte erreichen, dass VW-Autos mit Schummelsoftware die Zulassung entzogen wird. Vor dem Verwaltungsgericht ist die Organisation mit ihrer Klage gescheitert – aber weitere Verfahren stehen an.

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VW: Diesel-Klage der Deutschen Umwelthilfe von Gericht abgewiesen Quelle: dpa

Düsseldorf Die vom Dieselskandal betroffenen Autos von Volkswagen werden in Düsseldorf nicht von den Straßen verbannt. Das Verwaltungsgericht der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt wies am Mittwoch eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab. „Ob ein einzelnes Auto zugelassen wird, entscheidet einzig die Zulassungsstelle (...), nicht aber das Gericht“, begründete der Vorsitzende Richter Martin Stuttmann das Urteil. Zudem sei den Fahrzeugen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Typgenehmigung nicht entzogen worden, die Grundlage der Betriebserlaubnis ist.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch räumte die Niederlage ein: „Das war eine Klatsche.“ Die Umweltorganisation wollte erreichen, dass Fahrzeugen mit einer Schummelsoftware die Zulassung entzogen wird. Wegen der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis der Autos erloschen, argumentiert die DUH. Nach ihrer Darstellung stoßen die Fahrzeuge auch nach einem vom Kraftfahrt-Bundesamt verordneten Software-Update zu hohe Schadstoffe aus.

„Seit drei Jahren versagen die Aufsichtsbehörden. In Deutschland ist trotz des größten Umweltskandals der Nachkriegszeit nach unserem Wissen noch kein einziges Auto stillgelegt und kein Euro Strafe gegen die Hersteller verhängt worden“, kritisierte Resch. Die Umweltschützer beriefen sich in der Verhandlung auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, der den Umweltverbänden für öffentliche Güter wie Wasser und Luft ein Klagerecht zugestehe.

„Die Emissionsgrenzwerte müssen nur auf dem Prüfstand eingehalten werden“, hielt Richter Stuttmann dem entgegen. Messungen im Fahrbetrieb seien bislang gesetzlich nicht gefordert.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließ die Kammer sowohl die Berufung als auch die Revision direkt am Bundesverwaltungsgericht zu. Die DUH kündigte Revision gegen das Urteil an. Das Verfahren in Düsseldorf war das erste in einer Reihe von Klagen der Umwelthilfe gegen insgesamt zehn Städte. Weitere beklagte Städte sind Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.

Volkswagen steht wegen des hausgemachten Dieselskandals in der Kritik. Aber auch andere Autobauer sind im Verdacht, Abgaswerte manipuliert zu haben. Beim Dieselgipfel von Politik und Industrie hatten die Hersteller die Nachrüstung von mehr als fünf Millionen älteren Dieselfahrzeugen mit einer neuen Software zugesagt. Ob die Motoren auch technisch verbessert werden müssen, um die Stickoxid-Emissionen (NOx) zu senken, ist umstritten.

Der Druck wird voraussichtlich steigen, wenn das Bundesverwaltungsgericht im Februar ein Urteil zu möglichen Fahrverboten spricht. Diese drohen in mehreren Großstädten, da die NOx-Grenzwerte dort oft überschritten werden und die EU-Kommission deswegen gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.

Die Stadt Düsseldorf war vom dortigen Verwaltungsgericht verpflichtet worden, mehr für saubere Luft in der Landeshauptstadt zu tun - notfalls mit Fahrverboten für Dieselautos. Jährlich stürben rund 13 000 Menschen an den Folgen des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid, so die DUH.

Das Düsseldorfer Gericht habe am Mittwoch die bisherige Praxis bestätigt, teilte der Deutsche Städtetag mit: „Autofahrer eines Diesel-Pkws mit Schummel-Software müssen ihr Fahrzeug in den Werkstätten nachrüsten lassen.“ Gegen säumige Autofahrer werde ein Mahnverfahren durch das Kraftfahrt-Bundesamt eingeleitet.

„Wer dennoch nicht nachrüsten lässt, dessen Fahrzeug kann stillgelegt werden und erhält spätestens beim nächsten TÜV keine Plakette mehr“, erklärte der Städtetag. Das löse allerdings nicht das Problem der Stickoxid-Belastung durch Diesel-Autos. Die Automobilindustrie sei in der Pflicht, Diesel sauberer zu machen.

Vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig war die DUH im Dezember bereits mit Klagen gegen das Kraftfahrt-Bundesamt gescheitert.

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