Dieselgate Dobrindt lehnt Bußgeld für VW eher ab

Verbraucherschützer fordern ein Bußgeldverfahren und Entschädigungszahlungen für Deutsche, die vom VW-Abgasskandal betroffen sind. Doch Verkehrsminister Dobrindt pocht auf Rückruf und Reparatur.

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Rückrufaktion zum Abgasskandal: Ein Kfz-Meister lädt ein Software-Update auf einen Volkswagen Golf mit einem 2,0-Liter-Dieselmotor. Quelle: dpa

Trotz Kritik von Verbraucherschützern will die Bundesregierung im Zuge des Abgasskandals kein Bußgeldverfahren gegen die Volkswagen AG vorantreiben oder Entschädigungszahlungen für deutsche Kunden durchsetzen.

Anders als in den USA sei Volkswagen in Deutschland verpflichtet, die Autos zurückzurufen und rechtskonform instand zu setzen, sagte Verkehrsminister Alexander Dobrindt am Mittwoch in Berlin. "Das ist das, was angemessen ist, um den Schaden zu beheben." Für Strafen sei die Staatsanwaltschaft zuständig.

Am Donnerstag trifft sich zum ersten Mal der Untersuchungsausschuss des Bundestags, um Verfehlungen der Bundesregierungen im Abgasskandal aufzuklären. Die Opposition der Grünen und Linken, die den Untersuchungsausschuss einberufen hat, wirft der Bundesregierung "Kumpanei mit der Autoindustrie" vor.

Die Bundesregierung hat nach wie vor keine wirklichen Konsequenzen aus dem Abgasskandal gezogen, erklärt Oliver Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen und Mitglied des Untersuchungsausschuss. "Es darf nicht sein, dass europäische Autofahrer schlechter behandelt werden als amerikanische VW-Fahrer." Dies sei nicht mehr hinnehmbar und "ein Blankoscheck für Tricksereien" in der Autoindustrie.

Nach einem Bericht des Magazins Stern hat die EU-Kommission die Bundesregierung in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgefordert, Auskunft über die in Deutschland geplanten Strafmaßnahmen im Falle von unrechtmäßigen Abschalteinrichtungen zu liefern. Die Bundesregierung hatte auf die Anfragen zur Umsetzung der EU-Regeln allerdings jahrelang nicht reagiert. Nach Bekanntwerden des Dieselskandals räumte Berlin lediglich verwaltungsrechtliche Möglichkeiten ein.

"Wir haben der EU immer korrekt mitgeteilt, welche rechtlichen Maßnahmen in Deutschland gegeben sind", sagte Dobrindt. Es gebe heute schon eine Vielzahl von Strafen, die im Bereich der Urkundenfälschung und des Betruges angewandt werden können.

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