Drohnen Luftangriff auf die Flugsicherheit

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Industriestandards zur Drohnenabwehr existieren noch nicht

Um das zu verhindern, müssen die Drohnen erkannt und in einem weiteren Schritt abgewehrt werden. Doch noch müssen Flughäfen in Deutschland über keine speziellen Drohnen-Detektionssysteme verfügen. Und die fliegenden Objekte durch Frequenzstörung vom Himmel zu holen, ist ihnen untersagt.

Die Frage, wer für die Erkennung und Abwehr der Drohnen verantwortlich ist, hat der Gesetzgeber noch nicht beantwortet. „Bevor nicht geklärt ist, ob DFS, die Polizei oder der Flughafenbetreiber für die Drohnendetektion zuständig ist, und welche Systeme wirklich schützen können, wird es wohl keine massiven Investitionen geben. Hier geht es ja nicht nur um einen Sensor, sondern um ein ganzes Paket an unterschiedlichen Techniken und damit um viel Geld. Zudem stellt sich die Frage, welche Geräte man überhaupt einsetzen soll. Denn noch gibt es keine Industriestandards zur Drohnen-Abwehr“, sagt Reindl.

Heinz Esser, zuständig für Funkfrequenz-Nutzungskonzepte bei der Bundesnetzagentur, weist die Flughafenunternehmen ebenfalls auf ihre Grenzen hin: „Die Störung von Funksignalen ist verboten. Nur der Polizei ist es bei bestimmten Aufgaben erlaubt.“ Selbst für den Einsatz des „Drohnengewehrs“ in Langen musste die DFS eine Genehmigung bei der Bundesnetzagentur einholen. „Frequenzen zu stören hat enorme Auswirkungen. Wenn sie etwa ein GPS-Signal stören, holen sie damit nicht nur die Drohne runter, sondern gefährden auch den Flugverkehr“, sagt Esser.

Den aktuellen Rechtsrahmen hält Esser für unzureichend und sieht dringenden Nachholbedarf: „Politik und Industrie müssen sich jetzt zusammensetzen. Die Bundesnetzagentur kann das gerne moderieren, da wir sowohl die technische als auch die rechtliche Seite kennen.“

Die Luftfahrtbranche wird gerade neu erfunden. Neue Superjets sollen uns schneller und leiser an die Ziele dieser Welt fliegen. Für den Kunden soll es sogar billiger werden.
von Andreas Menn

Michael Hann von der DFS vergleicht das derzeitige Drohnen-Wirrwarr mit den Anfangszeiten des Automobils: „In Deutschland wurde der Zebrastreifen 1953 eingeführt. Da gab es bereits mehr als eine Million zugelassene Autos.“ Um die Lage wieder in den Griff zu bekommen, fordert er daher eine Registrierungspflicht für Drohen, damit man feststellen kann, wem das Fluggerät überhaupt gehört.

Zudem müssten Drohnen laut Hann mit einem Transponder ausgestattet werden, um für die Flugsicherung sichtbar zu werden. Dem Hobby-Piloten Reindl will Hann den Spaß am Drohnen-Flug aber nicht verderben: „Dem Problem mit Verboten beizukommen ist abwegig. Wir wollen Drohnen fair in den Luftraum integrieren.“

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