Eon Neuer Finanzchef stammt aus dem eigenen Haus

Marc Spieker soll auf den scheidenden Finanzchef Michael Sen folgen. Seit fast 15 Jahren ist er in verschiedenen Positionen für den Energie-Riesen tätig. Zuletzt war der 41-Jährige mit der Uniper-Abspaltung beschäftigt.

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Der 41-jährige Spieker arbeitet seit knapp 15 Jahren für den deutschen Energiekonzern. Quelle: dpa

Düsseldorf Der Energiekonzern Eon hat einen Nachfolger für seinen zu Siemens wechselnden Finanzchef Michael Sen im eigenen Haus gefunden. Marc Spieker rücke zum Jahreswechsel in den Vorstand auf und solle am 1. April die Aufgabe des Finanzchefs übernehmen, teilte Eon am Freitag nach einer Sitzung des Aufsichtsrats mit.

Der 41-jährige Spieker sei seit knapp 15 Jahren in verschiedenen Positionen für Eon tätig, unter anderem leitete er den Bereich Investor Relations und war zuletzt mit der Uniper-Abspaltung beschäftigt. Der Abschied von den Kohle- und Gaskraftwerken werde weitere Spuren in der Bilanz hinterlassen, teilte Eon weiter mit. Es müsse ein zusätzlicher Verlust ausgewiesen werden. Ein Sprecher machte zur Höhe allerdings keine Angaben.

Bereits nach neun Monaten hatte der einst größte Versorger Deutschlands nach hohen Abschreibungen auf die Kraftwerkstochter Uniper einen Verlust von 9,3 Milliarden Euro eingefahren. Weitere Abschreibungen könne es im laufenden Quartal gehen, hatte es damals schon geheißen. Eon brachte die Mehrheit der Anteile an Uniper im September an die Börse und konzentriert sich selbst auf das Geschäft mit Ökostrom, Strom- und Gasnetzen und dem Vertrieb.

Zum Jahresende wolle Eon in einem letzten Schritt die Kontrolle über Uniper abgeben und den Ausweis des Börsenneulings in der Bilanz ändern, teilte der Versorger nun mit. Langfristig werde Eon deshalb nur noch mit dem designierten Finanzchef Spieker im Uniper-Aufsichtsrat vertreten sein. Zudem löse Eon sämtliche mit Uniper verbundenen Währungsverluste in der Bilanz auf. Der Schritt betreffe weder das Eigenkapital noch die Barmittel von Eon, betonte der Konzern. Er werde aber in der Gewinn- und Verlustrechnung für 2016 „als zusätzlicher Verlust auszuweisen sein“.

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