EuGH Schlappe für Eon und RWE bei Atomsteuer

Die deutsche Brennelementesteuer verstößt nicht gegen EU-Recht. Das ist zumindest Ansicht des EuGH-Generalanwalts. Für die Energieversorger RWE und Eon ist das ein milliardenschwerer Dämpfer. Ihre Aktien knicken ein.

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Die deutsche Brennelementesteuer ist nach Ansicht des EuGH rechtens. Quelle: dpa

Brüssel Die AKW-Betreiber in Deutschland haben in ihrem Kampf gegen die milliardenschwere Brennelementesteuer einen schweren Dämpfer erhalten. Die seit 2011 erhobene Abgabe des Bundes verstoße nicht gegen EU-Recht, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Die entsprechenden EU-Richtlinien stünden einer solchen Steuer nicht entgegen. Gegen die Steuer haben Eon, RWE und EnBW geklagt. Die Aktienkurse von Eon und RWE brachen ein.

Für die Richter des EuGH ist die Einschätzung des Generalanwalts nicht bindend, oft folgen sie aber dessen Meinung. Nach den Schlussanträgen vergehen in der Regel drei bis sechs Monate bis zu einem Urteil des höchsten Gerichts in der EU.

Die Versorger geben die Hoffnung auf ein anderslautendes Urteil nicht auf. „Wir werden nun zunächst das endgültige Urteil des EuGH abwarten, das wir im Laufe des Jahres 2015 erwarten, denn wir halten nach wie vor an unserer Rechtsauffassung fest“, erklärte RWE. Die Aktien von RWE und Eon drehten nach der Entscheidung ins Minus und verloren zeitweise mehr als vier Prozent.

Eon hat nach eigenen Angaben bislang 2,3 Milliarden Euro Brennelementesteuer gezahlt, RWE 1,23 Milliarden und EnBW 1,1 Milliarden. Die Konzerne halten die Steuer für nicht vereinbar mit dem europäischen Recht. Auch fehle dem Bund hierfür die Gesetzgebungskompetenz. Das Bundesfinanzministerium hat dies zurückgewiesen.

Die Einnahmen haben Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble 2014 auch die „Schwarze Null“ gesichert. Neben dem Verfahren beim EuGH liegt der Fall auch noch beim Bundesverfassungsgericht. Wann dort eine Entscheidung fällt, ist offen.

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