Die Skepsis scheint mehr als bloß akademisch. So könnte Heinrich Becker mit der Installation seines Filius an der Gaffel-Spitze vermutlich ganz gut leben. "Meinen Sohn habe ich ohnehin als meinen Nachfolger in Stellung gebracht", sagte er nach der Verhandlung im Oktober auf dem Gerichtsflur. Zwar müsste der Senior auf sein Geschäftsführergehalt von 230 000 Euro im Jahr verzichten. Aber die ihn kennen, wissen, dass er sich trotzdem weiter wie auf der Kommandobrücke fühlt. "Man kann mit meinem Sohn reden, aber entscheiden tue nur ich", habe er einmal gesagt, berichten Eingeweihte aus seinem Umfeld. Heinrich Becker wollte sich dazu nicht äußern.
Dass Bruder Johannes ein solches Regime von Heinrichs Gnaden akzeptiert, scheint ausgeschlossen. Allein beim Gedanken daran gärt es in ihm wie die Hefe im Braukessel. "Ich hafte als Gesellschafter mit meinem gesamten Vermögen, obwohl ich nichts mehr zu sagen habe", schimpft er. Grund ist die Rechtsform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), unter der Gaffel firmiert. Diese schreibt vor, dass jeder Gesellschafter für Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem gesamten Privatvermögen haften muss, egal, ob er mitreden darf oder nicht.
Die übliche Methode, Unternehmen in Familienhand zu erhalten, ist eigentlich der Verkauf der Anteile unter den Gesellschaftern. Doch bei Gaffel scheiterten alle Anläufe dazu kläglich. Heinrich Becker und sein Sohn Heinrich Philipp lehnten auf Anfrage der WirtschaftsWoche eine Stellungnahme dazu rundherum ab. "Ich bin, ebenso wie mein Vater, der Auffassung, dass solche Auseinandersetzungen nicht über die Presse geführt werden sollten", erklärte Heinrich Philipp Becker gegenüber der WirtschaftsWoche. Eine Stellungnahme wolle er daher nicht abgeben.
Bei solch einem Zerwürfnis plagen auch Richter Gehle Zweifel, ob er Gaffel befrieden kann. "Wir wissen auch nicht, was wir Anderes, Besseres machen sollen", sagte er am letzten Verhandlungstag. Sollte er wie angekündigt am 19. Dezember entscheiden, woran alle Beobachter glauben, muss er damit rechnen, dass die Streithähne Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Das sei so sicher wie der Start der Karnevalssession am 11.11., behaupten Kenner des Umfelds.