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Gerichtsurteil: Fluglotsen-Gewerkschaft muss keinen Schadensersatz zahlen

Quelle: Handelsblatt Online

Die Lufthansa, Air Berlin und Ryanair sind mit einer Klage gegen die Gewerkschaft gescheitert. Das Frankfurter Arbeitsgericht hat eine Schadenersatzforderung der Fluggesellschaften von 3,2 Millionen Euro abgewiesen.

Die Lufthansa ist mit einer Klage gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung gescheitert. Quelle: dpa
Die Lufthansa ist mit einer Klage gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung gescheitert. Quelle: dpa

Frankfurt/MainFluglotsen müssen für ihre angedrohten Streiks keinen Schadensersatz an die Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin und Ryanair zahlen. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies am Donnerstag eine Millionenklage der Airlines gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) ab. Denn der angekündigte Ausstand habe sich nicht gegen die Fluggesellschaften, sondern gegen den Tarifpartner der Lotsen, die Deutsche Flugsicherung (DFS), gerichtet.

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Gdf-Sprecher Matthias Maas sagte nach dem Urteil: „Wir sind vollauf zufrieden. Wir fühlen uns in allem, was wir gesagt haben, bestätigt.“ Die Entscheidung sei aber auch erwartet worden. „Alles andere wäre ein massiver Eingriff ins Streikrecht gewesen.“ Ein Ende des Rechtsstreits ist allerdings nicht in Sicht. Klägeranwalt Thomas Ubber prüft bereits die Berufung. "Hier müssen grundsätzliche Fragen geklärt werden, weshalb die Sache bis vor das Bundesarbeitsgericht gehen wird." Der Gang durch die Instanzen dürfte zwei Jahre zu dauern.

Die Fluggesellschaften hatten von der Gewerkschaft 3,2 Millionen Euro Schadensersatz verlangt. Die GdF hatte im August 2011 während eines Arbeitskampfes bei der bundeseigenen DFS zweimal einen Streik ausgerufen. Zu dem Ausstand kam es aber nicht, weil in letzter Sekunde die Schlichtung angerufen wurde. Die Airlines begründeten ihre dennoch erhobenen Forderungen damit, dass allein wegen der Ankündigungen zahlreiche Kunden abgesprungen und Planungskosten entstanden seien.

Die Kläger hatten vor Gericht unter anderem argumentiert, die Streikandrohungen seien rechtswidrig gewesen, sie hätten gegen Friedenspflichten verstoßen. Ein Streik sei auch nicht geeignet gewesen, der DFS zu schaden - wohl aber den Airlines.

Das Gericht hatte bereits in einem parallelen Fall aus Stuttgart zugunsten der Gewerkschaft entschieden und auf die zu schützende Tarifautonomie hingewiesen. Auch für einen weiteren GdF-Streik auf dem Vorfeld des Frankfurter Flughafens im Februar dieses Jahres werden noch Schadensersatzklagen geprüft.

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