Gescheiterte VW-Übernahme Neuer Ärger für Porsche-Eigner

Gegen den geschassten Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und seinen damaligen Finanzvorstand laufen neue Ermittlungen. Sollten die zwei Manager verurteilt werden, werden das auch die Anleger zu spüren bekommen.

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Gegen die Ex-Manager der Porsche SE laufen neue Ermittlungen wegen Marktmanipulation. Ein Bußgeld könnte auch die Eigner der Holding treffen. Quelle: dpa

Hamburg Im Rechtsstreit um mögliche Verfehlungen bei der gescheiterten VW-Übernahme vor sechs Jahren lauern womöglich neue Risiken für die Porsche Holding SE. Die mit knapp 51 Prozent an Europas größten Autobauer beteiligte Holdinggesellschaft weist ihre Anteilseigner im jüngsten Zwischenbericht darauf hin, dass neue Ermittlungen gegen den geschassten Vorstandschef Wendelin Wiedeking und seinen damaligen Finanzvorstand Holger Härter für das Unternehmen finanzielle Folgen haben könnten. Sollten die beiden Manager wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation verurteilt werden, könnte das Landgericht Stuttgart der Porsche SE ein Bußgeld aufbrummen.

Kern der neuen Ermittlungen ist eine Pressemitteilung von Oktober 2008, in der Porsche zwar Call-Optionen auf VW-Aktien nannte, nicht aber die damals ebenfalls gehaltenen Put-Optionen. „Wir prüfen, ob dieses Verschweigen eine Marktmanipulation sein kann“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Es sei denkbar, dass Anleger damals anders gehandelt hätten, wenn sie diese Information gehabt hätten.

Wiedeking und Härter müssen sich im kommenden Jahr wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation in einem Strafverfahren vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den ehemaligen Porsche-Managern vor, Anleger getäuscht zu haben, als sie 2008 offiziell die Absicht zur Übernahme von VW bestritten. Anleger hätten damals bei sinkendem VW-Kurs Aktien leer verkauft und sie später viel teurer beschaffen müssen. Wiedeking und Härter bestreiten den Vorwurf.

Zahlreiche Anleger haben die Holding vor mehreren Gerichten auf insgesamt 5,5 Milliarden Euro Schadensersatz verklagt, weil sie sich durch Porsche damals hinters Licht geführt sehen. Zum Teil wollen die Kläger in diesen Zivilprozessen abwarten, wie die Strafverfahren gegen Wiedeking und Härter ausgehen.


Noch ist vieles unklar

Erst jüngst reifte nach Darstellung der Staatanwaltschaft bei den Ermittlern die Erkenntnis, dass in der Pressemitteilung vom 26. Oktober 2008 auch die milliardenschweren Put-Otionen hätten genannt werden müssen. Sie hätten deshalb im September ein weiteres Verfahren eingeleitet, sagte die Sprecherin. Sollte darin festgestellt werden, dass Porsche einen wirtschaftlichen Vorteil dadurch hatte, dass das Management Informationen zurückhielt, könnte ein Bußgeld von bis zu zehn Millionen Euro verhängt werden. Sollte der Vorteil höher gewesen sein, könnte die Buße auch darüber liegen.

Die „Financial Times“ (FT) berichtete am Freitag unter Berufung auf Angaben von Hedgefonds in einem der Zivilverfahren, Porsche seien nach 2008 durch die Auflösung eines Teils der Optionen Barmittel von mehr als fünf Milliarden Euro zugeflossen. Die Optionen spielten auch eine Rolle, als Porsche später den Übernahmeversuch wegen Überschuldung abblasen musste und Volkswagen den Spieß umdrehte. Seitdem gehören die Stuttgarter Sportwagen als zwölfte Marke zu dem Wolfsburger Konzern.

Die Porsche SE wollte sich nicht zu der von der "FT" genannten Summe äussern. Ein Sprecher sagte, das Unternehmen halte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft für unbegründet. Die Porsche SE sei nach damaliger Gesetzeslage nicht zur Offenlegung der Put-Optionen verpflichtet gewesen.

Auch für die Staatsanwaltschaft ist längst nicht geklärt, ob Porsche Verfehlungen begangen hat. „Es ist noch völlig unklar, ob das Verschweigen von Put-Optionen strafbar ist“, sagte die Sprecherin. Rechtlich sei es jedoch möglich, dass auch das Unternehmen zur Kasse gebeten werde, falls seine Vorstände unrechtmäßig gehandelt hätten.

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