Gönner und Stiftungen Die Methode Bosch

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Zentrum der Macht

Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule Quelle: Pressebild

Anhänger neoliberaler Marktwirtschaftsgrundsätze denken bei diesem Eigentümerkonstrukt womöglich an Vergesellschaftung und VEB Robert Bosch. Andererseits: Weder Gründer noch Familie wurden enteignet, sie verfügten freiwillig, was mit ihrem Eigentum passieren sollte.

Problematischer ist da schon, wie im Hause Bosch Aufsicht und Kontrolle geregelt sind. Anders als bei den meisten Unternehmen, hat der Mehrheitseigentümer dort nichts zu melden: Die Stiftung hat keine Stimmrechte, Herr im Haus und Zentrum der Macht ist die Robert Bosch Industrietreuhand KG. Deren „Gesellschafter werden nach den gesetzlichen Regeln bestellt“, heißt es dazu lapidar. Gesetzliche Auflagen über die Auswahl gibt es aber nicht. Mit anderen Worten: Wer Gesellschafter wird, bestimmen die Gesellschafter.

Nicht ganz geglückte Aufgabenverteilung

In dem zehnköpfigen Gremium sitzen unabhängige Köpfe wie der Hamburger Versandhauschef Michael Otto oder der frühere BASF-Vorstandsvorsitzende Jürgen Hambrecht, Christof Bosch als Vertreter der Familie, aber auch ehemalige und amtierende Bosch-Führungskräfte wie Herrmann Scholl, Konzernchef von 1993 bis 2003, dessen Vize Tilman Todenhöfer, Scholl-Nachfolger Franz Fehrenbach sowie dessen Stellvertreter Siegfried Dais. Sechs der Industrietreuhand-Gesellschafter sitzen zugleich im Aufsichtsrat, der aus 20 Mitgliedern besteht – darunter neun Arbeitnehmervertreter.

Die beiden grauen Eminenzen bei Bosch sind Todenhöfer, der in Industrietreuhand und Aufsichtsrat sitzt, und vor allem Scholl, der beiden Gremien und auch noch dem International Advisory Committee vorsteht, der Nebenaufsichtsinstanz des Konzerns.

Verstoß gegen die gute Unternehmensführung

Scholl ist zudem Gastgeber der alle zwei Wochen stattfindenden sogenannten Chefbesprechung, wo die wichtigen Entscheidungen im Konzern fallen. Weitere Mitglieder dieses Küchenkabinetts: Todenhöfer, Fehrenbach und Dais.

Den üblichen Kriterien der Corporate Governance, also der guten Unternehmensführung, mit ihrer strikten Trennung von Management und Kontrolle und dem Gebot, dass Vorstände erst nach einer Karenzzeit in den Aufsichtsrat wechseln dürfen, entspricht das nicht gerade. Andererseits ist Bosch nicht das einzige Unternehmen, dass gegen diese Regeln verstößt. In 18 der 30 Dax-Konzerne sitzen ehemalige Vorstandsmitglieder im Aufsichtsrat, 16 führen dort sogar den Vorsitz.

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