Staatsanwaltschaft gegen Holger Härter (Porsche)
Urteil: Härter muss einen Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 3500 Euro bezahlen. Richter Roderich sagte, Härter habe bei Kreditverhandlungen mit der französischen Bank BNP Paribas 2009 unvollständige und unrichtige Angaben gemacht. Bei den Verhandlungen ging es um einen 500-Millionen-Euro-Kredit. Zu der Zeit versuchte der Sportwagenbauer den ungleich größeren Volkswagen-Konzern zu schlucken.
Mit der Strafe blieb das Gericht hinter dem von den Strafverfolgern geforderten Strafmaß zurück. Die Staatsanwälte hatte ein Haftstrafe von mindestens einem Jahr gefordert,, die bei einer Bewährungsauflage von einer Million Euro zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe hätte ausgesetzt werden können. Kreditbetrug kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Was ist geschehen? Härter und W-King (Man muss sie nicht wirklich mögen!)wollten mit Unterstützung der Eigner den großen Deal machen und brauchten Kredit. Die BNP verließ sich – wie jede andere Bank auch – nicht nur auf das, was sie von Härter hörte. Sie kannte den Markt, das Unternehmen Porsche und die Wettbewerber. Vor allem war ihr klar, dass deutsche Banken allein den Kredit nicht stemmen wollten. Sie hat ihre Entscheidung getroffen und fühlt sich anscheinend nicht hinters Licht geführt.
Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie vermutete anfangs Abgründe von Vorstandskriminalität, nun ist von ihren Vorwürfen kaum etwas übrig geblieben (wie so oft im Bankenbereich – siehe „Untreue“ von Bert Rhues bei Amazon/Hugendubel). Das Plädoyer des Staatsanwalts für eine Freiheitsstrafe beantwortete das Gericht mit einer Geldstrafe, die angesichts der Boni und des Fixgehalts von Härter lächerlich ist. Man versuche einmal, die Geldstrafe auf einen Normalverdiener herunter zu rechnen. Nachdem Härter den Deal abgelehnt hatte, wollte das Gericht wohl nicht über seinen Schatten springen und freisprechen. Größer konnte die Ohrfeige für den Staatsanwalt nicht ausfallen. Er wird sich jetzt bemühen, in den weiteren Verfahren Boden gut zu machen. Man darf gespannt sein, ob es der Staatsanwaltschaft gelingt, wieder einmal (verfehlte) unternehmerische Entscheidungen mit dem Makel der Kriminalität zu belegen. Der richtige Weg ist in der Regel der Schadensersatzprozeß. Dieses Schwert ist nicht stumpf, allerdings nicht öffentlichkeitswirksam.

Zwar wecken die großen Prozesse mit gigantischen Streitwerten und/oder prominenten Personen unsere Aufmerksamkeit, aber oft sind kleine, scheinbar unbedeutende Auseinandersetzungen weit bedeutsamer für die Beurteilung unseres Gemeinwesens und unseres Rechtsstaats. In Sachsen wurde ein Hauseigentümer drakonisch bestraft, weil er Wassernebenuhren nicht fristgerecht gewechselt hatte. Wer nun aber die scheinbare Ungeheuerlichkeit schilt, muss wissen, dass im konkreten Falle eine mieterfreundliche Abwägung auf Grundlage des ebenfalls zu beachtenden Wirtschaftslichkeitsgebots vorausging. Die Jahresmessdifferenz aller Nebenuhren zur Hausuhr (mit höhere Messgüteklasse) betrug insgesamt nur ca. 1 cbm = 7,50 Euro im gesamten Jahr. Die alternativ umzulegenden Wechselkosten hätten dagegen ca. 250,00 Euro pro Jahr betragen. Der Vermieter hat folgerichtig sozial verantwortungsvoll gehandelt und - in Abstimmung mit den Mietern - das Wirtschaftlichkeitsgebot über die Eichordnung. Deren Fristen scheinen den Interessen der Uhrenhersteller (s. GuV in Publikationsplattform) und des Staates an zweistelligen Ersteichgebühren zu folgen. Letzterer muss natürlich die von seinen Landesbanken veruntreuten und an öffentlichen Bauvorhaben verschleuderten Steuergelder bei Unbeteiligten beizutreiben. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist offenkundig nie mehr als eine Phrase gewesen. Angesichts der verantwortungsvollen Abwägung im Mieterinteresse und der überaus klaren wirtschaftlichen Entscheidungssituation war wohl jedem im Gerichtssaal klar, dass der Vermieter zum asozialen Handeln gegen seine Mieter gezwungen wird. Dies geschieht, während der Wohnungsleerstand weiter zunimmt und Ortschaften ganz zu verschwinden drohen. So wäre die Unterstützung sozialen Handeln wohl eher ein Beitrag gewesen, um die Landeskinder im Land zu halten, als deren Auszehrung durch fremde Interessen.