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  • 06.06.2013, 16:47 UhrIWRO

    Was ist geschehen? Härter und W-King (Man muss sie nicht wirklich mögen!)wollten mit Unterstützung der Eigner den großen Deal machen und brauchten Kredit. Die BNP verließ sich – wie jede andere Bank auch – nicht nur auf das, was sie von Härter hörte. Sie kannte den Markt, das Unternehmen Porsche und die Wettbewerber. Vor allem war ihr klar, dass deutsche Banken allein den Kredit nicht stemmen wollten. Sie hat ihre Entscheidung getroffen und fühlt sich anscheinend nicht hinters Licht geführt.
    Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie vermutete anfangs Abgründe von Vorstandskriminalität, nun ist von ihren Vorwürfen kaum etwas übrig geblieben (wie so oft im Bankenbereich – siehe „Untreue“ von Bert Rhues bei Amazon/Hugendubel). Das Plädoyer des Staatsanwalts für eine Freiheitsstrafe beantwortete das Gericht mit einer Geldstrafe, die angesichts der Boni und des Fixgehalts von Härter lächerlich ist. Man versuche einmal, die Geldstrafe auf einen Normalverdiener herunter zu rechnen. Nachdem Härter den Deal abgelehnt hatte, wollte das Gericht wohl nicht über seinen Schatten springen und freisprechen. Größer konnte die Ohrfeige für den Staatsanwalt nicht ausfallen. Er wird sich jetzt bemühen, in den weiteren Verfahren Boden gut zu machen. Man darf gespannt sein, ob es der Staatsanwaltschaft gelingt, wieder einmal (verfehlte) unternehmerische Entscheidungen mit dem Makel der Kriminalität zu belegen. Der richtige Weg ist in der Regel der Schadensersatzprozeß. Dieses Schwert ist nicht stumpf, allerdings nicht öffentlichkeitswirksam.

  • 12.12.2012, 15:27 UhrWFriedrich

    Zwar wecken die großen Prozesse mit gigantischen Streitwerten und/oder prominenten Personen unsere Aufmerksamkeit, aber oft sind kleine, scheinbar unbedeutende Auseinandersetzungen weit bedeutsamer für die Beurteilung unseres Gemeinwesens und unseres Rechtsstaats. In Sachsen wurde ein Hauseigentümer drakonisch bestraft, weil er Wassernebenuhren nicht fristgerecht gewechselt hatte. Wer nun aber die scheinbare Ungeheuerlichkeit schilt, muss wissen, dass im konkreten Falle eine mieterfreundliche Abwägung auf Grundlage des ebenfalls zu beachtenden Wirtschaftslichkeitsgebots vorausging. Die Jahresmessdifferenz aller Nebenuhren zur Hausuhr (mit höhere Messgüteklasse) betrug insgesamt nur ca. 1 cbm = 7,50 Euro im gesamten Jahr. Die alternativ umzulegenden Wechselkosten hätten dagegen ca. 250,00 Euro pro Jahr betragen. Der Vermieter hat folgerichtig sozial verantwortungsvoll gehandelt und - in Abstimmung mit den Mietern - das Wirtschaftlichkeitsgebot über die Eichordnung. Deren Fristen scheinen den Interessen der Uhrenhersteller (s. GuV in Publikationsplattform) und des Staates an zweistelligen Ersteichgebühren zu folgen. Letzterer muss natürlich die von seinen Landesbanken veruntreuten und an öffentlichen Bauvorhaben verschleuderten Steuergelder bei Unbeteiligten beizutreiben. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist offenkundig nie mehr als eine Phrase gewesen. Angesichts der verantwortungsvollen Abwägung im Mieterinteresse und der überaus klaren wirtschaftlichen Entscheidungssituation war wohl jedem im Gerichtssaal klar, dass der Vermieter zum asozialen Handeln gegen seine Mieter gezwungen wird. Dies geschieht, während der Wohnungsleerstand weiter zunimmt und Ortschaften ganz zu verschwinden drohen. So wäre die Unterstützung sozialen Handeln wohl eher ein Beitrag gewesen, um die Landeskinder im Land zu halten, als deren Auszehrung durch fremde Interessen.

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