Piech und Porsche im Visier
Die juristischen Nachwehen des Machtkampfes zwischen Porsche und VW treffen nun auch die Spitzen des bekanntesten deutschen Autoclans: Die Staatsanwälte in Stuttgart haben neuerdings Ferdinand Piëch und Wolfgang Porsche (beide Foto) im Visier. Die Ermittlungen erfassen den kompletten früheren Aufsichtsrat der Porsche-Dachgesellschaft PSE. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen alle Mitglieder des Gremiums, die zur heißen Phase des Machtkampfes 2008/2009 als Kontrolleure der PSE beteiligt waren. Grund sei der Verdacht auf Beihilfe zur Marktmanipulation, mit der Anleger womöglich getäuscht worden seien.
Laut Geschäftsbericht mit Stand Ende Juli 2008 gehörten damals außerdem Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück dazu sowie Hans Baur, Ulrich Lehner, Wolfgang Leimgruber, Hans Michel Piëch, Ferdinand Oliver Porsche, Hans-Peter Porsche, Hansjörg Schmierer, Walter Uhl und Werner Weresch. Zudem nimmt die Behörde einen weiteren damaligen Porsche-Manager ins Visier: Auch gegen den Ex-Unternehmenssprecher Anton Hunger wird wegen desselben Verdachts ermittelt.
Hintergrund ist der spektakulär gescheiterte Versuch von Porsche, die Macht beim wesentlich größeren VW-Konzern zu übernehmen. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass damals Anleger und Finanzwelt gezielt hinters Licht geführt wurden, als 2008/2009 die heiße Phase der Übernahmeschlacht tobte. In diesem Zusammenhang laufen bereits Klagen gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den Ex-Finanzvorstand Holger Härter...

Zwar wecken die großen Prozesse mit gigantischen Streitwerten und/oder prominenten Personen unsere Aufmerksamkeit, aber oft sind kleine, scheinbar unbedeutende Auseinandersetzungen weit bedeutsamer für die Beurteilung unseres Gemeinwesens und unseres Rechtsstaats. In Sachsen wurde ein Hauseigentümer drakonisch bestraft, weil er Wassernebenuhren nicht fristgerecht gewechselt hatte. Wer nun aber die scheinbare Ungeheuerlichkeit schilt, muss wissen, dass im konkreten Falle eine mieterfreundliche Abwägung auf Grundlage des ebenfalls zu beachtenden Wirtschaftslichkeitsgebots vorausging. Die Jahresmessdifferenz aller Nebenuhren zur Hausuhr (mit höhere Messgüteklasse) betrug insgesamt nur ca. 1 cbm = 7,50 Euro im gesamten Jahr. Die alternativ umzulegenden Wechselkosten hätten dagegen ca. 250,00 Euro pro Jahr betragen. Der Vermieter hat folgerichtig sozial verantwortungsvoll gehandelt und - in Abstimmung mit den Mietern - das Wirtschaftlichkeitsgebot über die Eichordnung. Deren Fristen scheinen den Interessen der Uhrenhersteller (s. GuV in Publikationsplattform) und des Staates an zweistelligen Ersteichgebühren zu folgen. Letzterer muss natürlich die von seinen Landesbanken veruntreuten und an öffentlichen Bauvorhaben verschleuderten Steuergelder bei Unbeteiligten beizutreiben. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist offenkundig nie mehr als eine Phrase gewesen. Angesichts der verantwortungsvollen Abwägung im Mieterinteresse und der überaus klaren wirtschaftlichen Entscheidungssituation war wohl jedem im Gerichtssaal klar, dass der Vermieter zum asozialen Handeln gegen seine Mieter gezwungen wird. Dies geschieht, während der Wohnungsleerstand weiter zunimmt und Ortschaften ganz zu verschwinden drohen. So wäre die Unterstützung sozialen Handeln wohl eher ein Beitrag gewesen, um die Landeskinder im Land zu halten, als deren Auszehrung durch fremde Interessen.