Staatsanwaltschaft gegen Holger Härter (Porsche)
Instanz: Landgericht Stuttgart
Vorwurf: Kreditbetrug.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Finanzvorstand Härter und zwei seiner einstigen Führungskräfte vor, 2009 das Kreditinstitut BNP Paribas gezielt hinters Licht geführt haben. Die drei sollen bei Verhandlungen über eine Verlängerung einer Kreditlinie über rund zehn Milliarden Euro falsche und unvollständige Angaben gemacht zu haben. Zu der Zeit versuchte der Sportwagenbauer den ungleich größeren Volkswagen-Konzern zu schlucken.
Mögliches Strafmaß: Bei einer Verurteilung drohen den Männern jeweils bis zu drei Jahre Haft.
Aktueller Stand: Härter bestreitet die Vorwürfe. Unter anderem führt er an, es handele sich um einen Übersetzungsfehler, auf den die Staatsanwaltschaft ihre Anklage baue. Demnach hat die Anklage den Begriff „Net Purchase Price“ fälschlicherweise mit Netto-Liquiditätsbedarf übersetzt. Tatsächlich gehe es aber um den Netto-Anschaffungspreis, so Härter bereits bei Prozessauftakt. Einer der beiden Mitangeklagten hat Ende November einen Deal mit der Staatsanwaltschaft erreicht. Gegen eine Geldauflage von 75.000 Euro ist er das Verfahren los. Für Härter geht der Prozess weiter.

Zwar wecken die großen Prozesse mit gigantischen Streitwerten und/oder prominenten Personen unsere Aufmerksamkeit, aber oft sind kleine, scheinbar unbedeutende Auseinandersetzungen weit bedeutsamer für die Beurteilung unseres Gemeinwesens und unseres Rechtsstaats. In Sachsen wurde ein Hauseigentümer drakonisch bestraft, weil er Wassernebenuhren nicht fristgerecht gewechselt hatte. Wer nun aber die scheinbare Ungeheuerlichkeit schilt, muss wissen, dass im konkreten Falle eine mieterfreundliche Abwägung auf Grundlage des ebenfalls zu beachtenden Wirtschaftslichkeitsgebots vorausging. Die Jahresmessdifferenz aller Nebenuhren zur Hausuhr (mit höhere Messgüteklasse) betrug insgesamt nur ca. 1 cbm = 7,50 Euro im gesamten Jahr. Die alternativ umzulegenden Wechselkosten hätten dagegen ca. 250,00 Euro pro Jahr betragen. Der Vermieter hat folgerichtig sozial verantwortungsvoll gehandelt und - in Abstimmung mit den Mietern - das Wirtschaftlichkeitsgebot über die Eichordnung. Deren Fristen scheinen den Interessen der Uhrenhersteller (s. GuV in Publikationsplattform) und des Staates an zweistelligen Ersteichgebühren zu folgen. Letzterer muss natürlich die von seinen Landesbanken veruntreuten und an öffentlichen Bauvorhaben verschleuderten Steuergelder bei Unbeteiligten beizutreiben. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist offenkundig nie mehr als eine Phrase gewesen. Angesichts der verantwortungsvollen Abwägung im Mieterinteresse und der überaus klaren wirtschaftlichen Entscheidungssituation war wohl jedem im Gerichtssaal klar, dass der Vermieter zum asozialen Handeln gegen seine Mieter gezwungen wird. Dies geschieht, während der Wohnungsleerstand weiter zunimmt und Ortschaften ganz zu verschwinden drohen. So wäre die Unterstützung sozialen Handeln wohl eher ein Beitrag gewesen, um die Landeskinder im Land zu halten, als deren Auszehrung durch fremde Interessen.