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Kommentare zu: Die spektakulärsten Wirtschaftsprozesse

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1 Kommentar
  • 12.12.2012, 15:27 UhrWFriedrich

    Zwar wecken die großen Prozesse mit gigantischen Streitwerten und/oder prominenten Personen unsere Aufmerksamkeit, aber oft sind kleine, scheinbar unbedeutende Auseinandersetzungen weit bedeutsamer für die Beurteilung unseres Gemeinwesens und unseres Rechtsstaats. In Sachsen wurde ein Hauseigentümer drakonisch bestraft, weil er Wassernebenuhren nicht fristgerecht gewechselt hatte. Wer nun aber die scheinbare Ungeheuerlichkeit schilt, muss wissen, dass im konkreten Falle eine mieterfreundliche Abwägung auf Grundlage des ebenfalls zu beachtenden Wirtschaftslichkeitsgebots vorausging. Die Jahresmessdifferenz aller Nebenuhren zur Hausuhr (mit höhere Messgüteklasse) betrug insgesamt nur ca. 1 cbm = 7,50 Euro im gesamten Jahr. Die alternativ umzulegenden Wechselkosten hätten dagegen ca. 250,00 Euro pro Jahr betragen. Der Vermieter hat folgerichtig sozial verantwortungsvoll gehandelt und - in Abstimmung mit den Mietern - das Wirtschaftlichkeitsgebot über die Eichordnung. Deren Fristen scheinen den Interessen der Uhrenhersteller (s. GuV in Publikationsplattform) und des Staates an zweistelligen Ersteichgebühren zu folgen. Letzterer muss natürlich die von seinen Landesbanken veruntreuten und an öffentlichen Bauvorhaben verschleuderten Steuergelder bei Unbeteiligten beizutreiben. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist offenkundig nie mehr als eine Phrase gewesen. Angesichts der verantwortungsvollen Abwägung im Mieterinteresse und der überaus klaren wirtschaftlichen Entscheidungssituation war wohl jedem im Gerichtssaal klar, dass der Vermieter zum asozialen Handeln gegen seine Mieter gezwungen wird. Dies geschieht, während der Wohnungsleerstand weiter zunimmt und Ortschaften ganz zu verschwinden drohen. So wäre die Unterstützung sozialen Handeln wohl eher ein Beitrag gewesen, um die Landeskinder im Land zu halten, als deren Auszehrung durch fremde Interessen.

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