Kartellexperte zu Siemens-Alstom „Es hängt vom Markt ab“

Ein europäischer Champion auf der Schiene - davon träumen Siemens und Alstom. Damit der Plan aufgeht, fehlt noch die Zustimmung der Kartellbehörden. Welche Hürden zu nehmen sind, erklärt Kartellrechtler Martin Gramsch.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Siemens und Alstom planen einen europäischen Zugriesen. Quelle: dpa

München Siemens und Alstom wollen die Weichen stellen für einen neuen europäischen Zugriesen. Noch ist nichts entschieden, doch am Dienstag könnten die Aufsichtsräte grünes Licht für weitere Verhandlungen geben. Siemens soll laut Industriekreisen seine Zugaktivitäten bei Alstom einbringen und dafür etwa 50 Prozent der Anteile halten. Der fusionierte Bahnkonzern soll weiter in Paris notiert sein. Ähnliche Pläne gab es schon früher – doch galten die Kartellhürden bislang als hoch. Kartellexperte Martin Gramsch von der Kanzlei Simmons & Simmons erklärt, welche Probleme noch auftreten könnten.

Wie stehen aus Kartellexpertensicht die Chancen einer Fusion von Alstom und Siemens?
Die Erfolgsaussichten der Fusion hängen davon ab, inwieweit sich die Geschäftsbereiche der fusionierten Einheit überschneiden und wie sich die Marktbedingungen darstellen. Gerade im Bereich der Hochgeschwindigkeitszüge können die Beteiligten aber auf Probleme treffen, wenn die Kartellbehörden eine (räumlich) enge Marktdefinition wählen, da beide Unternehmen starke Anbieter in diesem Bereich in Europa sind.

Können die europäischen Kartellwächter auch den Weltmarkt zum Maßstab nehmen oder müssen Sie sich auf Europa konzentrieren?
Die EU-Kommission ist in der Vergangenheit bei verschiedenen Zugsystemen teilweise von nationalen oder auch von Märkten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgegangen. Die geographische Marktdefinition ist jedoch nicht auf Europa oder den EWR beschränkt. Entscheidend für die Marktdefinition ist die Sicht der Kunden und ob diese die entsprechenden Produkte auch in einem größeren Gebiet als dem EWR beziehen würden. Insofern könnte der Bewertung auch eine weltweiter Markt zugrunde gelegt werden.

Hat der chinesische Zugriese die Chancen verbessert?
Dies ist letztlich eine Frage der Marktdefinition und in welchen Märkten die chinesische Konkurrenz auftritt. Insbesondere bei einer Marktdefinition, die auf einen weltweiten Markt abstellt, führt ein großer chinesischer Konkurrent zu einer Situation, in der die Marktanteile von Siemens und Alstom begrenzter sind. Dann würden sich etwaige wettbewerbsrechtliche Bedenken weniger stark ausgeprägt darstellen.
Welche Konzessionen sind denkbar?
Sollte die Kartellbehörde wettbewerbsrechtliche Bedenken im Hinblick auf bestimmte Marktsegmente oder Teile des sich überschneidenden Angebots haben, könnte die Beteiligten anbieten, bestimmte Teile des Geschäfts zu verkaufen. Solche Zusagen beziehen sich dann auf den Bereich, für den die Kartellbehörde Bedenken hatte.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%