Kommen Fahrverbote? Gericht prüft Klage gegen Luftreinhalteplan

Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Baden-Württemberg. Streitgrund: Der Luftreinhalteplan. Die DUH möchte ein Fahrverbot erwirken, das Land die Nachrüstung alter Autos.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Seit sieben Jahren wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid an mehreren Messstationen in Stuttgart überschritten, nicht selten um das Doppelte. Quelle: dpa

Stuttgart Macht das Land Baden-Württemberg genug gegen die seit Jahren hohe Belastung der Stuttgarter Luft mit Feinstaub und Stickoxiden? Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt seit Mittwoch über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land und den neuen Luftreinhalteplan, der vom 1. Januar 2018 an in Stuttgart gelten soll. Mit einer Entscheidung wird nicht vor der nächsten Woche gerechnet.

Während die DUH allein in Fahrverboten für Dieselautos ein wirksames Mittel gegen die Luftverschmutzung sieht, versucht das Land, das Gericht davon zu überzeugen, dass eine groß angelegte Nachrüstung älterer Dieselmotoren die Luft ebenfalls nachhaltig bessern kann. Dann könne man auf die gerade in der Autostadt unpopulären temporären Fahrverbote zur Luftreinhaltung ab 2018 verzichten.

Land und Stadt hätten dem Gericht am liebsten die Einführung einer blauen Plakette präsentiert, mit der gezielt ältere Dieselautos aus Umweltzonen ausgesperrt werden könnten. Allerdings lehnt unter anderem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die Idee ab und verweist auf schärfere Regeln für die Pkw-Zulassung, die ab Herbst nach und nach in Kraft treten.

Seit sieben Jahren wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid an mehreren Messstationen in der Stadt überschritten, nicht selten um das Doppelte. Jeden Tag atmeten die Stuttgarter krankmachende Luft, so die DUH.

Zwei Anwohner des stark belasteten Neckartors hatten vor dem gleichen Gericht im April 2016 bereits einen Vergleich erstritten. Land und Stadt mussten zusagen, ab 2018 an Tagen mit extrem hoher Belastung den Verkehr am Neckartor um 20 Prozent zu reduzieren. Das Gericht ließ kaum Zweifel daran, wie hoch Gesundheitsschutz zu werten ist.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%