K+S Vorstandschef Steiner könnte von Entsorgungs-Tricksereien gewusst haben

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Meiningen gegen rund ein Dutzend teils ehemaliger K+S-Mitarbeiter wegen gemeinschaftlicher Gewässerverunreinigung wird für Vorstandschef Norbert Steiner zunehmend prekär.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Logo von K+S. Quelle: dpa

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Meiningen gegen rund ein Dutzend teils ehemaliger K+S-Mitarbeiter wegen gemeinschaftlicher Gewässerverunreinigung wird für Vorstandschef Norbert Steiner zunehmend prekär. Die Wirtschaftswoche berichtet in ihrer kommenden Ausgabe über eine E-Mail aus einem der Beweismittelordner, die den Verdacht nahelegt, dass Vorstandschef Norbert Steiner bereits 2007 wusste, dass K+S die Genehmigung zur Entsorgung von Salzabfällen in der thüringischen Gemeinde Gerstungen widerrechtlich erlangt haben könnte.

In der Mail vom 20. August 2007 unterrichtete der damalige Leiter der Rechtsabteilung Steiner über eine Genehmigung zur Versenkung von Salzlauge in einer tiefen Gesteinsschicht im Gemeindegebiet von Gerstungen. Aus der E-Mail geht hervor, dass die Genehmigung von der Behörde unter der Annahme erteilt worden wäre, dass aus der Gesteinsschicht keine Salzlauge austreten könne. Dass diese Annahme falsch war, war dem Mitarbeiter offenbar bewusst: So heißt es in dem Schreiben, dass es aus der Gesteinsschicht bereits Austritte gegeben habe. Ob ein Gericht die Genehmigungsgrundlage bestätigen würde, schätzt der Abteilungsleiter in der Mail als unsicher ein.

K+S teilte auf Anfrage der Wirtschaftswoche mit, dass der „Sprachgebrauch dieser internen Kommunikation keinerlei Rückschlüsse auf unrechtmäßiges Verhalten“ zulasse und dass es ein „normaler Vorgang“ sei, dass Steiner sich „wenige Wochen nach Übernahme des Amtes von den Fachbereichen tiefergehend über verschiedene Themen informieren“ ließ. Zudem sei K+S „unverändert“ von der Rechtmäßigkeit der Versenkgenehmigung von Salzabwässern in die Gerstunger Mulde in den Jahren 1999 bis 2007 überzeugt. Ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, entscheidet das Landgericht Meiningen in den kommenden Wochen.

Mehr lesen Sie in der aktuellen WirtschaftsWoche. Mit dem WiWo-Digitalpass erhalten Sie die Ausgabe bereits am Donnerstagabend in der App oder als eMagazin. Alle Abo-Varianten finden Sie auf unserer Info-Seite.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%