K+S Zweifelhafte Reinwaschung des Düngemittelkonzerns

Der Düngemittelkonzern K+S sieht sich vom Vorwurf der illegalen Verunreinigung entlastet. Die Tatsachen sind weniger eindeutig.

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Logo von K+S. Quelle: dpa

Alles sauber an der Werra. Den Eindruck erweckt eine Pressemitteilung, die der Düngemittelkonzern K+S in der vergangenen Woche verschickte. Darin heißt es, dass die Staatsanwaltschaft weder eine Gewässerverunreinigung festgestellt habe, noch sei „durch Manipulation von Unterlagen versucht worden, eine behördliche Genehmigung widerrechtlich zu erlangen.“

Nach einer Anzeige der Gemeinde Gerstungen war seit Ende 2015 gegen K+S ermittelt worden. Tatsächlich haben die Staatsanwälte das Verfahren vergangene Woche eingestellt. Doch der Einstellungsbeschluss, der der WirtschaftsWoche vorliegt, zeigt, dass die Entscheidung den Konzern weniger rein wäscht, als er suggeriert. Für K+S kann das Folgen haben: Ein Aktionär reichte deshalb am Montag eine Beschwerde bei der BaFin wegen möglicher Marktmanipulation nach dem Wertpapierhandelsgesetz ein.

Denn die Staatsanwaltschaft Kassel äußert in dem Einstellungsbeschluss massive Zweifel an der Zuverlässigkeit eines dreidimensionalen Modells, mit dem K+S die Verteilung der Salzabfälle im Untergrund berechnet. Der Konzern musste der Behörde vorlegen musste. Diese konnte „nach derzeitigem Ermittlungsstand“ allerdings nicht feststellen, „ob eine bewusste Manipulation“ für die Zweifel ursächlich sei oder nicht. Da die Behörde das 3D-Modell wegen „bestehender Schwächen“ ihrer Genehmigung nicht zugrunde legte, lief die strafrechtliche Bewertung einer möglichen Manipulation ins Leere.

K+S erklärt, keinen Widerspruch zwischen der Presseinformation und der Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft erkennen zu können und spricht von aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten. Sollte die BaFin dem Beschwerdeführer Recht geben, droht K+S eine Geldbuße in Höhe von maximal einer Million Euro. Meistens fallen die Strafen aber deutlich geringer aus. Von der Beschwerde hat K+S nach eigenen Angaben keine Kenntnis.

Unabhängig von dem eingestellten Ermittlungsverfahren in Kassel läuft indes die Anklage der Staatsanwaltschaft Meiningen gegen Konzernchef Norbert Steiner, dessen Aufsichtsratschef Ralf Bethke und weitere teils ehemalige K+S-Leute wegen gemeinschaftlicher Gewässerverunreinigung. Das Landgericht Meiningen wird in den kommenden Monaten entscheiden, ob es die Anklage zur Verhandlung zulässt.

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