Lkw-Kartell Schadenersatz-Verhandlungen verzögern sich

Über 14 Jahre soll es zwischen Lkw-Herstellern Preisabsprachen gegeben haben. Vor dem Stuttgarter Landgericht sollten deshalb Schadenersatzklagen verhandelt werden. Doch dazu wird es vorerst nicht kommen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
2016 stellte die EU-Kommission Kartell-Absprachen zwischen mehreren Lkw-Bauern, unter anderem Daimler, in den Jahren 1997 bis 2011 fest. Ob sich daraus ein Schaden für die Kunden ergibt, steht nicht fest. Quelle: dpa

Stuttgart Die ersten Schadenersatz-Verhandlungen gegen Daimler wegen eines Lkw-Kartells verzögern sich. Man habe alle Termine für Oktober abgesagt, nachdem es einen Befangenheitsantrag von der Klägerseite gegeben habe, sagte ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Freitag. Die zuständige Vorsitzende Richterin habe vorsorglich mitgeteilt, dass sie Verwandtschaft habe, die bei Daimler arbeitet. Daraufhin hielt ein Kläger sie für befangen.

Über diesen Antrag müsse noch entschieden werden, so der Gerichtssprecher. Ob die für November geplanten mündlichen Verhandlungen mehrerer Fälle stattfinden können, sei fraglich. Die Kammer der Vorsitzenden Richterin ist für rund 30 Schadenersatzklagen gegen Daimler wegen des Lkw-Kartells zuständig.

Vor dem Landgericht sollte es am kommenden Donnerstag zu einer ersten mündlichen Verhandlung kommen: Ein Nürnberger Spediteur fordert von Daimler insgesamt eine halbe Million Euro Schadenersatz. Dieser Termin wurde nun bis auf Weiteres abgesagt.

Die EU-Kommission hatte Daimler und andere Lkw-Bauer 2016 zu einer Strafe von knapp 3 Milliarden Euro verdonnert, Daimler musste rund 1 Milliarde Euro zahlen. Die Brüsseler Behörde stellte zwar fest, dass es von 1997 bis 2011 ein Kartell gab, sagte aber nicht, dass diese Absprachen höhere Preise zur Folge hatten. Daimler bestreitet, dass Schaden entstanden sei. Zahlreiche Spediteure pochen auf Schadenersatz. Einen durch ein Kartell entstandenen Schaden vor Gericht zu belegen und seine Höhe festzustellen, ist üblicherweise schwierig.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%