Monsanto-Übernahme „Bayer ist sich sicher, dass sie grünes Licht bekommen“

Bayer und Monsanto sind sich endlich einig. Die Übernahme ist besiegelt. Die anstehenden Verhandlungen mit den Kartellbehörden werden allerdings alles andere als einfach, prophezeit Kartellrechtler Dario Struwe.

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Die US-Kartellbehörde und die EU-Kommission müssen der Übernahme von Monsanto noch zustimmen. Quelle: AFP

Düsseldorf Nach monatelangem Ringen um den US-Saatguthersteller Monsanto macht Bayer-Chef Werner Baumann die bislang größte Übernahme eines deutschen Unternehmens perfekt. Der Leverkusener Dax-Konzern bezahlt für Monsanto 128 Dollar je Aktie und damit insgesamt 66 Milliarden Dollar (umgerechnet rund 58,7 Milliarden Euro). Der Deal ist ein Erfolg, aber noch lange nicht durch. Bevor Bayer gemeinsam mit Monsanto zum weltweit größten Anbieter von Pflanzenschutzmitteln und Saatgut wird, müssen die Kartellbehörden zustimmen. Und momentan sieht es nicht danach aus, dass die Wettbewerbshüter in den USA und Europa die Übernahme einfach und schnell durchwinken werden. Dario Struwe, Kartellrechtler bei der Kanzlei FPS, spricht im Interview über die Hürden des Bayer-Monsanto-Deals.

Herr Struwe, mit Bayer und Monsanto haben zwei führende Agrarchemiekonzerne eine Fusion vereinbart. Wie problematisch ist der Zusammenschluss aus kartellrechtlicher Sicht?
Man kann davon ausgehen, dass die Fusionspartner schon im Vorfeld mit den wichtigsten Kartellbehörden über ihre Pläne gesprochen haben. Neben der US-Kartellbehörde und der EU-Kommission spielen auch die Wettbewerbsbehörden anderer Länder eine wichtige Rolle. Bayer ist sich aber offenbar sehr sicher, dass sie kartellrechtlich grünes Licht bekommen. Darauf deutet auch die Vertragsstrafe von zwei Milliarden Dollar hin, die fällig wird, falls der Deal platzt.

Wie aufwändig ist es, bei einem solchen Mega-Deal eine Freigabe der Kartellbehörden zu bekommen?
Kartellrechtlich wird der Vollzug schon sehr kompliziert, weil im Grunde alle Kartellbehörden von Ländern zustimmen müssen, in denen die Unternehmen tätig sind. Dazu gehören nicht nur die Heimatmärkte in Europa und Amerika, sondern auch große Agrarstaaten wie Russland oder Brasilien. Allerdings wird der Deal nicht platzen, wenn die Kartellbehörde eines kleinen Landes Bedenken anmeldet, da werden die Unternehmen Lösungen finden.

Gerade bei Unkrautvernichtungsmitteln oder verschiedenen Saaten kommen Bayer und Monsanto zusammen auf Marktanteile von teilweise 60 bis 70 Prozent. Kriegt man das überhaupt durch?
Wettbewerbsrechtlich ist immer die Frage, wie stark einzelne Produkte oder Sparten bestimmte Märkte dominieren. Die Rolle auf dem Weltmarkt ist dafür nicht entscheidend. Das muss man sehr differenziert betrachten und wirklich einzelne Märkte und Segmente analysieren. Aber es ist richtig, dass es hier Grenzen der Marktmacht gibt. Die Freigabe solcher Fusionen erfolgt deshalb oftmals unter der Auflage, Teile an Dritte zu verkaufen. Das kann auch nur bestimmte Länder oder einzelne Produkte betreffen.

Im Jahr 2008 schloss Monsanto den Kauf des größten Anbieters von Baumwollsamen der USA, der Delta and Pine Land Company, ab. Monsanto verkaufte damals Teile des Baumwollgeschäfts an Bayer. Ein Gericht verfügte, dass Monsanto das abgestoßene Geschäft nicht vor 2018 zurückkaufen darf. Wie lässt sich das Problem lösen?
Das ist ein typischer Fall einer solchen Auflage. Nach der Übernahme muss sich Bayer in der Tat Gedanken darüber machen, wie es mit diesem Geschäftsbereich umgeht. Die Vorgaben des Gerichts sind eindeutig und daran ist in aller Regel auch nicht zu rütteln.

Der Vertrag ist unterschrieben, wie geht es nun weiter?
Vollzogen wird die Transaktion erst, wenn die kartellrechtlichen Freigaben vorliegen. Das kann sich oft ziehen, zumal auch Wettbewerber rechtlich dagegen vorgehen können. Meist gibt es aber Regelungen, die Übernahme schrittweise zu vollenden, sobald etwa die wichtigsten Kartellbehörden grünes Licht gegeben haben.

Herr Struwe, vielen Dank für das Interview.

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