Monsanto-Übernahme "Fusion hängt von Bayers Bereitschaft zu Zugeständnissen ab"

Bayer und Monsanto sind sich über die Kaufsumme einig. Nun ist es an Aktionären und Kartellbehörden, die Übernahme durchzuwinken. Ein Anwalt erklärt, welche Probleme im Kartellverfahren noch lauern.

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Diese Deals schrieben Geschichte
Bayer kauft Monsanto Quelle: REUTERS
Platz 10: Royal Dutch kauft Shell Transport & Trading Quelle: dpa
Platz 9: Exxon kauft Mobil Quelle: AP
Platz 9: Exxon kauft Mobil Quelle: REUTERS
Platz 8: AT&T kauft Bell South Quelle: REUTERS
Platz 7: Pfizer kauft Warner-Lambert Quelle: AP
Platz 7: Pfizer kauft Warner-Lambert Quelle: AP


WirtschaftsWoche: Herr Dallmann, wie kann sich der Laie eine Prüfung durch die Kartellrechtsbehörden vorstellen, wie sie nun im Fall der Monsanto-Übernahme durch Bayer ansteht?
Michael Dallmann: Die Kartellbehörden prüfen den Vorgang und sehen sich die betroffenen Märkte an. Es gibt verschiedene Kriterien, die überprüft werden, insbesondere die Marktanteile der fusionierenden Unternehmen, aber auch wie die näheren Wettbewerber aufgestellt sind. Eine weitere wichtige Frage ist: Welche Ausweichmöglichkeiten haben die Nachfrager nach dem Zusammenschluss und wie hoch ist die Marktmacht der Nachfrager beim Einkauf? Wenn die Kartellbehörden Bedenken gegen den Zusammenschluss haben, gibt es auch die Möglichkeit, ihn unter Auflagen zu genehmigen – bestimmte Teile von Monsanto dürften dann nicht übernommen werden oder Bayer müsste bestimmte Unternehmensteile veräußern.

Dr. Michael Dallmann ist Partner der Anwaltskanzlei Schulte Riesenkampff in Frankfurt. Seine Schwerpunkte sind deutsches und europäisches Kartellrecht, Kartellbußgeldverfahren und Fusionskontrollen. Quelle: Privat

Nun kam es in den letzten Monaten in der Agrarchemie zu Konsolidierungen. Der staatliche Konzern ChemChina übernimmt die Schweizer Firma Syngenta, in den USA tun sich Dow Chemical und Dupont zusammen. Welche Rolle spielt das?
Der Zusammenschluss, der schon erfolgt ist, wird bei der Bewertung der aktuellen Marktsituation miteinbezogen. Ein sich anbahnender Zusammenschluss kann ebenfalls berücksichtigt werden, wenn er bereits angemeldet wurde. Die Entscheidung darüber, wie sich ein zu prüfender Zusammenschluss auf den Markt auswirkt, ist eine Prognoseentscheidung.

Spielen die jüngsten Fusionen Bayer in die Karten?
Ohne Einblick in die Akten ist so etwas schwer zu sagen. In dem Fall könnte es sein, dass die erfolgten Fusionen eher dagegen sprechen, weil es durch den Zusammenschluss von Bayer und Monsanto zu einer noch höheren Marktkonzentration kommt und damit möglicherweise zu noch geringeren Ausweichmöglichkeiten für die nachfragenden Unternehmen.

Der Saatgutkonzern Monsanto

Das sind in dem Fall vor allem Bauern. Landwirtschaftsverbände beklagen schon jetzt zu wenig Wettbewerb. Greenpeace spricht von einer „schlechten Nachricht für nachhaltige Landwirte, Verbraucher und die Umwelt“ und von einer „bislang ungekannten Marktmacht“ für Bayer und Monsanto.
Genau das wird von den Kartellbehörden bei den Auswirkungen auf den jeweiligen Markt untersucht.. Die Meinung von Verbänden und Nachfragern wird im Rahmen der Prüfung möglicherweise abgefragt und fließt in die Bewertung der Marktsituation ein. Dritte, das heißt Wettbewerber und Nachfrager können sich auch proaktiv bei den Behörden melden und ihre Einschätzung abgeben. Diese können später eine mögliche Freigabe durch die Behörden gegebenenfalls auch gerichtlich überprüfen lassen.

Nun ist die Marktsituation in den USA einer Studie von zwei früheren Mitarbeitern des US-Justizministeriums zufolge, in Auftrag gegeben von der Verbraucherbewegung „SumOfUs“, ziemlich klar: Monsanto ist Marktführer im Geschäft mit Saatgut, auf mehr als 31 Prozent der Anbauflächen für Baumwolle in den USA werden Samen des US-Konzerns verwendet, auf 38,5 Prozent von Bayer.
In allen Bereichen, in denen der fusionierte Konzern sehr hohe Marktanteile hat, könnte es Probleme geben, die die Kartellbehörden untersuchen. Grundsätzlich problematisch sind jedenfalls Anteile jenseits der 50 Prozent.

Laut Bayer stehen in 30 Ländern Kartellprüfungen an. Ist das üblich?
Üblich ist das nicht, aber in einem Fall wie der Monsanto-Übernahme durch Bayer auch nicht ungewöhnlich. Beide Konzerne sind weltweit tätig und setzen Milliarden um. In vielen Jurisdiktionen ist eines der Aufgreifkriterien für ein Fusionskontrollverfahren der Umsatz der beteiligten Unternehmen – unabhängig davon, ob dieser auf den betroffenen Märkten erzielt wird oder nicht.

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