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Mord in Kolumbien: Strafanzeige gegen Nestlé-Topmanagement

von Holger Alich Quelle: Handelsblatt Online

Manager des Schweizer Multis Nestlé sollen für die Ermordung eines kolumbianischen Gewerkschafters zur Rechenschaft gezogen werden. Luciano Romero hatte in einer Milchfabrik gearbeitet. Paramilitärs hatten ihn getötet.

Nestlé-Topmanager wurden wegen „fahrlässiger Tötung durch Unterlassung“ angezeigt. Quelle: ap
Nestlé-Topmanager wurden wegen „fahrlässiger Tötung durch Unterlassung“ angezeigt. Quelle: ap

ZürichIst das Topmanagement eines multinationalen Konzerns Nestlé strafrechtlich dafür verantwortlich, was bei Töchtern in fernen Ländern geschieht? Diese Frage will eine Gruppe deutscher Anwälte klären lassen. Sie haben bei der Staatsanwaltschaft in Zug Strafanzeige gegen Nestlé-Topmanager erstattet, darunter Verwaltungsratschef Peter Brabeck. Die Manager seien mitverantwortlich für die Ermordung eines kolumbianischen Gewerkschafters.

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Die Anzeige wurde von der Anwaltsgruppe European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) eingereicht. Die Anzeige lautet auf „fahrlässige Tötung durch Unterlassung“. Es geht um die Ermordung des kolumbianischen Gewerkschafters Luciano Romero. Der ehemalige Nestlé-Mitarbeiter wurde 2005 von paramilitärischen Einheiten in Kolumbien mit 50 Messerstichen ermordet.

Romero hatte bis Sommer 2002 in der Milchverarbeitungsfabrik Nestlés Cicolac in Valledupar gearbeitet und vertrat die Arbeitnehmerschaft als Gewerkschafter. Laut der Anwaltsgruppe ECCHR seien in Kolumbien Morde an Gewerkschaftern nichts ungewöhnliches. In Gefahr brachten sich die Arbeitnehmervertreter, weil sie mit Streik drohten und sich damit den Zorn der kolumbianischen Großgrundbesitzer zuzogen; diese sind wichtige Zulieferer der Milchfabrik und wirtschaftlich stark von ihr abhängig. Und die Großgrundbesitzer gelten als eng verflochten mit den paramilitärischen Schlägertrupps.

Die ECCHR wirft nun dem Nestlé-Management vor, es unterlassen zu haben, den ermordeten Ex-Angestellten Romero vor dieser Todesbedrohung beschützt zu haben. „Unabhängig von der formalen Funktion haben die Schweizer Manager Einfluss und Kontrolle auf die kolumbianische Tochter. Daraus ergibt sich nach Schweizer Recht eine Garantenpflichten für die Mitarbeiter“, erläutert Claudia Müller-Hoff, Anwältin der ECCHR, die für die Nestlé-Anzeige verantwortlich ist.

Die Tatsache, dass der Gewerkschafter drei Jahre nach seinem Ausscheiden bei Nestlé ermordet wurde, sei in dem Zusammenhang irrelevant. „Zum einen hatte Romero gegen seine Entlassung auf Wiedereinstallung geklagt “, erklärt ECCHR-Anwalt Wolfgang Kaleck, „darüber hinaus hatte Nestlé nach unserer Rechtsaufassung auch nach seinem Ausscheiden noch nachvertragliche Pflichten zu beachten.“ Dazu zähle der Schutz der Person.


Anschuldigungen gegen Romero nach Bombenattentat

Zudem sei Nestlé dafür verantwortlich, dass Romero überhaupt ins Visier der Paramilitärischen Schlägertrupps geraten sei. Denn 1999 - als der Gewerkschafter noch bei Nestlé beschäftigt war - hatte es einen Bombenattentat in der Milchfabrick Cicolac gegeben. Und lokale Nestlé-Manager hätten ohne Beweise den Gewerkschafter Romero als Drahtzieher des Anschlags beschuldigt.

Nestlé erklärte auf Anfrage: „Wir weisen die Anschuldigungen der Kläger und des European Center for Constitutional and Human Rights kategorisch zurück und werden uns entschieden dagegen verteidigen. Die Gewerkschaft Sinaltrainal hat Nestlé bereits in der Vergangenheit wiederholt der Komplizenschaft an der Ermordung von Gewerkschaftern in Kolumbien beschuldigt, ohne je Beweise für diese Anschuldigungen vorzulegen. Sie hat ihre Rechtsstreitigkeiten gegen das Unternehmen weder vor Gerichten in Kolumbien, noch in den USA oder vor der Internationalen Arbeitsorganisation gewonnen.“

Der Lebensmittelriese verweist ferner darauf, dass der Gewerkschafter im Jahr 2005 ermordet worden sei, zu diesem Zeitpunkt war er bereits seit drei Jahren aus dem Werk Cicolac ausgeschieden.

Die Anzeige der deutschen Anwälte erregt internationales Aufsehen. Denn sollte die Staatsanwaltschaft tatsächlich Ermittlungen in dem Fall einleiten, so könnten auch andere multinationale Konzerne für Vergehen bei Auslandstöchtern belangt werden. Nicht-Regierungsorganisationen kämpfen seit langem dafür, dass die in der Schweiz angesiedelten Multis auch für Menschenrechtsverletzungen im Ausland zur Rechenschaft gezogen werden können. Zielscheibe von regelmäßigen Vorwürfen in dieser Richtung sind zum Beispiel die in der Schweiz angesiedelten Rohstoffkonzerne wie Glencore.

Nun richten sich die Blicke auf die Staatsanwaltschaft in Zug. Sie bestätigte am Dienstag den Eingang der Strafanzeige. Davon betroffen sind neben dem Unternehmen Nestlé auch der Verwaltungsratspräsident und ehemalige Konzernchef Peter Brabeck, der ehemalige Verwaltungsratspräsident Rainer E. Gut sowie zwei weitere Schweizer und ein Mexikanischer Nestlé-Mitarbeiter.

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