Ölkonzern Yukos Russisches Recht über internationale Normen gestellt

Die russische Führung will frühere Eigner des Ölkonzerns Yukos nicht entschädigen und erhält juristische Rückendeckung. Lassen enteignete Yukos-Investoren nun russisches Eigentum etwa in Deutschland pfänden?

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Vor zehn Jahren wurde der russische Ölkonzern Yukos zerschlagen. Anleger hoffen noch immer auf eine Entschädigung. Quelle: ap

St. Petersburg Eine Entschädigung in Milliardenhöhe ist nach einem Urteil des russischen Verfassungsgerichts für die früheren Eigner des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos in weite Ferne gerückt. Das Verfassungsgericht in St. Petersburg habe in einem Grundsatzurteil entschieden, dass russisches Recht Vorrang genieße gegenüber internationalen Normen, sagte ein Justizsprecher am Dienstag.

Vor einem Jahr hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Russland zur Zahlung von knapp 1,86 Milliarden Euro an die Ex-Aktieninhaber von Yukos verurteilt. Zudem entschied ein Gericht in Den Haag, dass Moskau wegen der Zerschlagung des Unternehmens fast 50 US-Milliarden Dollar (rund 45 Mrd. Euro) Strafe zahlen soll. Die russische Regierung werde sich in der Frage einer möglichen Entschädigung aber am Urteil des Verfassungsgerichts orientieren, teilte das Justizministerium in Moskau nun mit.

Kremlsprecher Dmitri Peskow wollte das Urteil nicht näher kommentieren. „Das ist eine Entscheidung, die nicht einklagbar ist“, sagte der Vertraute von Wladimir Putin nach Angaben der Agentur Interfax. Der Präsident hatte eine Entschädigung bereits abgelehnt. Die Gerichte in Straßburg und Den Haag hatten argumentiert, die Zerschlagung vor gut zehn Jahren sei politisch motiviert gewesen.

Enteignete Yukos-Investoren drohen damit, ihre Forderungen mit der Pfändung russischen Staatseigentums zu erreichen – etwa auch in Deutschland. Schlüsselfigur von Yukos war der Putin-Kritiker Michail Chodorkowski, der nach fast zehn Jahren russischer Lagerhaft Ende 2013 nach einer Begnadigung nach Westeuropa ausgereist war.

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