Patent in Indien Generika-Lizenz für Bayer-Krebsmittel

Auch gegen den Willen von Patenthaler Bayer hat der indische Generikahersteller Natco eine sogenannte Zwangslizenz des indischen Patentprüfungsausschusses IPAB für ein Bayer-Krebsmittel erhalten. Dadurch sinkt der Preis um 97 Prozent.

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Laboranten bei Natco. Quelle: dapd

Chennai/Leverkusen Der indische Patentprüfungsausschuss IPAB hat die staatlich verordnete Lizenz für ein preiswertes Nachahmerprodukt des Bayer-Krebsmittels Nexavar bestätigt. Mit der sogenannten Zwangslizenz kann der indische Generikahersteller Natco auch gegen den Willen des Patenthalters Bayer das Krebsmedikament zu einem wesentlich geringeren Preis als das Originalpräparat anbieten. Nach Angaben der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ ist der Preis dadurch um 97 Prozent gesunken.

Bayer kündigte an, sein Patent weiter zu verteidigen. „Wir stimmen den Schlussfolgerungen des IPAB nicht zu“, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. Bayer werde eine Klageschrift vor dem obersten Gericht in Mumbai einreichen. Das IPAB verkündete seine Entscheidung am Montag in Chennai. Damit wurde der Widerspruch des Pharmakonzerns gegen die Zwangslizenz für die Produktion von Nexavar abgelehnt.

Das indische Patentamt hatte Natco vor rund einem Jahr eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen. Dagegen war Bayer vorgegangen. Natco zahlt für die Nutzung eine von den Umsätzen abhängige Lizenzgebühr. Damit war in Indien zum ersten Mal eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament erlassen worden. Die Entscheidung stärke Zwangslizenzen als wichtiges Instrument zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Bayer habe es versäumt, sein Medikament in ausreichender Menge und zu einem für die Menschen in Indien erschwinglichen Preis anzubieten, erklärte „Ärzte ohne Grenzen“.

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