Pharmakonzerne gegen Todesstrafe „Unsere Arzneimittel sollen das Leben verlängern“

Weil die Haltbarkeit des Giftcocktails abläuft, will der US-Bundesstaat Arkansas noch im April gleich eine ganze Reihe von Hinrichtungen vollstrecken. Das stößt auf erbitterten Widerstand – auch bei Firmen wie Fresenius.

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Mehrere Pharmakonzerne wehren sich gegen die Vollstreckung der Todesstrafe in den USA. Quelle: dpa

Düsseldorf, Frankfurt Es ist schon absurd, wenn Hinrichtungen deshalb vorangetrieben werden, weil die Haltbarkeit eines Medikaments abläuft. Doch das sieht der republikanische Gouverneur von Arkansas, Asa Hutchinson, ganz anders. Denn er wollte insgesamt acht Hinrichtungen in dem US-Bundesstaat noch im April durchführen, weil das Mittel Midazolam, das in dem tödlichen Cocktail enthalten ist, einen Monat später sein Verfallsdatum überschreitet.

Nun wehrt sich die Pharmaindustrie – darunter auch die US-Tochter des Pharmakonzerns Fresenius, Fresenius Kabi – gegen die Exekutionen. Denn auch ein Fresenius-Medikament – Kaliumchlorid – soll als Giftcocktail eingesetzt werden.

„Wir sind strikt gegen diese Verwendung unserer Arzneimittel“, sagt der Sprecher von Fresenius Deutschland dem Handelsblatt. „Sie sind dazu bestimmt, Leben zu erhalten und die Lebensqualität kranker Menschen zu verbessern. Das lässt sich mit unserer Unternehmensmission nicht vereinbaren.“

Fresenius hat schon mehrfach an den Gouverneur von Arkansas geschrieben, und ihn aufgefordert, von der Verwendung abzusehen. Da das nicht passiert ist, hat Fresenius jetzt ein „klagebegleitendes Schreiben“ – also noch keine Klage – an das Gericht gerichtet. Auch das Unternehmen West-Ward Pharmaceuticals geht gegen Arkansas vor. West-Ward ist nach Recherchen der Nachrichtenagentur AP der Hersteller des Medikaments Midazolam.

Doch den Gouverneur von Arkansas interessieren diese Proteste offenbar wenig. Denn nun teilte das Pharmaunternehmen Pfizer mit, dass der Staat durch Tricks an weitere Medikamente gelangt sei. Und das, obwohl die Konzerne den Einsatz ihrer Medikamente zur Hinrichtung strikt untersagt hatten.

Nach Angaben von Pfizer hatten die Behörden Arzneien über den Pharmahändler McKesson bezogen. Letztgenannter hatte wiederum geklagt, weil der Bundesstaat beim Kauf des Mittels angegeben hätten, die Mittel für medizinische Zwecke nutzen zu wollen.

Vor mehreren Jahren hatte Fresenius strenge Lieferkontrollen eingeführt. Damit wollte der Konzern sicherstellen, dass die „Medikamente Patienten in Kliniken erreichen und nicht an Gefängnisse zum Einsatz bei der Todesstrafe ausgeliefert werden“, sagte der Fresenius-Sprecher.


Warum der Einsatz der Substanz bei der Todesstrafe umstritten ist

In der Europäischen Union gilt ein Exportverbot für Produkte, die für Hinrichtungen verwendet werden könnten. Dass die Arzneimittel für die Todesstrafe ausgehen ist nicht neu, Engpässe gibt es immer wieder mal. Normalerweise wird Midazolam bei Schlafstörungen und als Betäubungsmittel bei Operationen eingesetzt. Der Einsatz der Substanz bei Hinrichtungen ist höchst umstritten, weil der Tod besonders qualvoll ist.

Die geplanten Exekutionen haben zu einem rechtlichen Hin und Her geführt. Der Bundesstaat Arkansas wollte ursprünglich vom 17. bis zum 27. April acht zum Tode verurteilte Straftäter hinrichten lassen. Bereits am vergangenen Samstag hatte eine Bundesrichterin alle Hinrichtungen vorübergehend gestoppt. Ein Berufungsgericht hatte diese Entscheidung am Montag gekippt.

Wiederum in einem anderen Verfahren setzte der Supreme Court von Arkansas zwei für Ostermontag vorgesehene Hinrichtungen aus. Der Oberste Gerichtshof der USA bestätigte den Beschluss. Am Donnerstag war neben der Exekution des Todeskandidaten Stacey Johnson noch eine weitere Hinrichtung geplant.

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