Porsche Ex-Finanzchef streitet Betrug ab

Der frühere Porsche-Finanzchef Holger Härter muss sich wegen der missglückten Übernahme von VW vor Gericht verantworten. Härter streitet den Verdacht auf Täuschung aber ab. Er sucht den Fehler bei der Staatsanwaltschaft.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Holger Härter, der ehemalige Finanzvorstand des Stuttgarter Sportwagenherstellers Porsche, in einem Gerichtssaal am Landgericht Stuttgart. Quelle: dpa

Stuttgart Der wegen Kreditbetrugs angeklagte Ex-Porsche-Finanzchef Holger Härter hat der Staatsanwaltschaft Stuttgart erneut schwere Fehler vorgeworfen. „Unsere Aussage ist richtig, die von der Staatsanwaltschaft ist falsch“, sagte der ehemalige Manager am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart. Der 56-Jährige berief sich dabei auf ein Gutachten, das dem Gericht am zweiten Prozesstag vorlag. Demnach hat die Anklage den Begriff „Net Purchase Price“ fälschlicherweise mit Netto-Liquiditätsbedarf übersetzt. Tatsächlich gehe es aber um den Netto-Anschaffungspreis. Härter hatte dies bereits zum Prozessauftakt betont.

Die Anklage ist überzeugt, dass Härter und zwei seiner einstigen Führungskräfte 2009 eine Bank gezielt hinters Licht geführt haben, als der Sportwagenbauer Porsche den ungleich größeren Volkswagen-Konzern schlucken wollte. Härter hatte die Anschuldigungen bereits beim Prozessauftakt Anfang September zurückgewiesen.

„Netto-Liquiditätsbedarf ist ein Begriff, der wirtschaftlich überhaupt nicht sinnvoll ist“, sagte er am Donnerstag. Mit seinem Finanzteam hatte er damals Milliardenschulden angehäuft - und sich verhoben. Am Ende siegte jedoch VW. Der Finanzvorstand und sein damaliger Chef Wendelin Wiedeking mussten das Unternehmen verlassen. Das aktuelle Gutachten bestätige, dass die Rechnungen, die er der Bank damals vorgelegt hatte, richtig seien, betonte er. „Es ist von uns kein Täuschungsdelikt, sondern klares betriebswirtschaftliches Vorgehen.“

Die Staatsanwaltschaft spricht allerdings sowohl von falschen Angaben als auch von bewusst zurückgehaltenen Informationen. Das wertet die Anklagebehörde als Kreditbetrug. Der ist auch strafbar, falls der Bank - so wie im vorliegenden Fall - am Ende kein Schaden entstand.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%