Porsche-Holding Landgericht bündelt Milliardenklagen für höhere Instanz

Porsche-Anleger sehen sich wegen des Übernahmeversuchs bei VW rückblickend fehlinformiert und um Milliarden gebracht. Die Verfahren laufen schon jahrelang. Nun gibt es eine Wendung, die für mehr Tempo sorgen könnte.

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Hintergrund der Klagen in Hannover ist die Übernahmeschlacht zwischen der Porsche-Mutter und VW vor acht Jahren. Quelle: dpa

Hannover Ein Großteil der milliardenschweren Anlegerklagen gegen die Porsche-Holding wird zur Klärung zentraler Streitfragen gebündelt. Das Landgericht Hannover entschied am Mittwoch, vier Fälle zu entsprechenden Schadenersatz-Forderungen für eine solche Bewertung an das Oberlandesgericht Celle zu verweisen (Az. 18OH2/16). Damit greift das sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), bekannt etwa aus Fällen gegen die Deutsche Telekom und die Bank HRE.

Die Richter in Celle sollen Aspekte, die allen Klagen gemeinsam sind, als nächsthöhere Instanz vorentscheiden. Sie suchen sich einen Fall, den sie als besonders kennzeichnend für das Gesamtverfahren sehen - so werden Rahmenbedingungen für die anderen Einzelklagen gesetzt. Dabei erfolgen zwar keine finalen Urteile, aber Weichenstellungen.

Hintergrund der Klagen in Hannover ist die Übernahmeschlacht zwischen der Porsche-Mutter PSE und VW vor acht Jahren. Anleger sehen sich dabei rückblickend fehlinformiert und um Milliardensummen gebracht.

Von der Klägerseite gab es Beifall: „Dies stellt einen wichtigen Etappensieg für die von uns vertretenen Kläger dar“, sagte Anwalt Andreas Tilp. „Denn erfahrungsgemäß werden die Erfolgschancen der Kläger mit der Durchführung eines Musterverfahrens deutlich erhöht.“ Tilps Kanzlei führt insgesamt drei Klagen gegen die PSE und VW über zusammen rund 3,4 Milliarden Euro Schadenersatz. Der Kapitalmarktrechtler Tilp gilt als KapMuG-Experte.

Ein Sprecher der beklagten Porsche SE sagte: „Nachdem bereits verschiedene Zivilgerichte die Rechtsauffassung der Porsche SE geteilt haben, ist es für uns unerheblich, vor welchem Gericht die Klagen verhandelt werden.“ Das KapMuG-Verfahren bietet jedenfalls die Chance, „die Vorwürfe der Kläger zügig und verbindlich zu klären“.

Es ist davon auszugehen, dass der Weg über das KapMuG noch bis zum Bundesgerichtshof (BGH) läuft. Zunächst einmal übergibt das Landgericht Hannover mit einem sogenannten Vorlagebeschluss an die Kollegen des Oberlandesgerichts und schickt dabei einen Katalog mit Feststellungszielen nach Celle - 83 Punkte sind das. Dort fallen Entscheidungen zu dem Katalog. Gegen sie ist BGH-Beschwerde zulässig.

Prozessbeobachter rechnen zwar mit einigen Jahren, die der Weg über das KapMuG nun dauern dürfte. Dann aber könnten die höchstrichterlich am BGH gesetzten Leitplanken die Verfahren stark beschleunigen.

In den Verfahren wird inhaltlich beispielsweise darum gerungen, ob die Porsche-Holding Anlegern vorsätzlich einen Schaden zugefügt hat und daher zu Schadenersatz verpflichtet wäre. Umstritten ist dabei etwa, ob beim Aufbau der Beteiligung an Volkswagen Mitteilungen zur rechten Zeit kamen und ob diese irreführend oder gar falsch waren.

Die Entscheidung pro KapMuG wirft auch ein Licht auf den Skandal um die manipulierten Diesel-Wagen des VW-Konzerns. Anleger sehen sich auch in diesem Zusammenhang zu spät und falsch informiert. Sie klagen ebenfalls auf Milliarden, und setzten dabei auch auf die KapMuG-Hilfe.

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