Porsche-Prozess Stuttgarter Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat nach den Freisprüchen im Porsche-Prozess gegen den früheren Vorstandschef Wendelin Wiedeking und den früheren Finanzvorstand Holger Härter Revision eingelegt.

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Wendelin Wiedeking (M), der frühere Vorstandsvorsitzende des Stuttgarter Sportwagenherstellers Porsche, ist vom Gericht vom Vorwurf der Marktmanipulation freigesprochen worden. Quelle: dpa

Stuttgart Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat nach den Freisprüchen im Porsche-Prozess gegen den früheren Vorstandschef Wendelin Wiedeking und den früheren Finanzvorstand Holger Härter Revision eingelegt. Ein Behördensprecher bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ (Dienstag).

Den beiden Managern war Marktmanipulation bei der VW-Übernahmeschlacht 2008 vorgeworfen worden. Damals schwankte der VW-Börsenkurs, Anleger verloren Milliarden. Laut Urteil vom Freitag ließen sich die Angeklagten aber nichts zu schulden kommen.

Die nun eingelegte Revision ist eher ein formaler Schritt, die Frist für die Rechtsmittel wäre Ende März abgelaufen. Es gehe zunächst einmal um die Fristwahrung und darum, sich die Revision vor dem Bundesgerichtshof offenzuhalten, sagte der Sprecher. Wohl bis Anfang Juni liegt die schriftliche Urteilsbegründung der Stuttgarter Richter vor. „Wir möchten erstmal die schriftliche Urteilsbegründung prüfen“, sagte der Sprecher der Ankläger. Nach Zustellung des Urteils haben die Ankläger einen Monat Zeit, um definitiv über ihren Revisionsantrag zu entscheiden.

„Das Einlegen der Revision geschieht offensichtlich fristwahrend, da die schriftliche Urteilsbegründung erst in ein paar Wochen vorliegen wird. Die formale Frist zur Einlegung der Revision beträgt nur wenige Tage“, sagte  Wiedekings Verteidiger Hanns Feigen.

„Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft nach einem klaren Prozessverlauf und den deutlichen Worten des Urteilsspruchs am vergangenen Freitag nach Lektüre der Urteilsbegründung dann endlich Einsicht zeigt und von weiteren Schritten absieht. Das Urteil ist in der Sache völlig richtig.“

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