Rechtslage für Firmen nach Brexit Warum es für 9000 deutsche Unternehmen schwierig werden könnte

Für knapp 9000 deutsche Unternehmen könnte ein Austritt Großbritanniens aus der EU juristisch kompliziert werden. Sie haben nämlich eine Gesellschaftsform nach britischem Recht gewählt.

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Air Berlin Quelle: dpa/dpaweb

Die Drogeriekette Müller, die Fluggesellschaft Air Berlin oder die Tankstelle im bayerischen Dorf Himmelkron - sie alle haben die Europäische Union (EU) verinnerlicht. An ihren vollständigen Namen lässt sich das erkennen: Sie heißen Müller Holding Ltd. & Co. KG, Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG und Tankpunkt Himmelkron Ltd.

Das sagen Ökonomen zum Brexit-Entscheid

Das „Ltd“ steht für Limited, „PLC“ für Public Limited Company - beides sind Gesellschaftsformen nach britischem Recht. Müller, Air Berlin und die Tankstelle sind deutsche Unternehmen, die ganz oder teilweise ein britisches Gewand tragen. Ein Brexit könnte sie aus der Form bringen.

Was ist das überhaupt - eine „Limited“?

Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft nach britischem Recht. Ihre Gesellschafter haften nicht persönlich, ähnlich wie bei der deutschen GmbH. Attraktiv ist das britische Modell, weil die Gesellschafter bei der Gründung quasi kein Stammkapital aufbringen müssen. In Deutschland ist das sehr hoch - für die Gründung einer GmbH muss man mindestens 25.000 Euro haben. Seit 2008 kann man allerdings auch hierzulande mit 1 Euro Stammkapital eine Unternehmergesellschaft gründen.

Wie viele „Limiteds“ gibt es in Deutschland?

Der Gesellschaftsrechtler Udo Kornblum hat nachgezählt. Ihm zufolge gab es Anfang 2016 knapp 9000 in Deutschland registrierte britische „Limiteds“. Die Zahlen sind rückläufig.

Unternehmen können sich also ein Gesellschaftsrecht aussuchen?

Ja, innerhalb der EU können sie das. Der Grund dafür ist die Niederlassungsfreiheit, wonach Unternehmen in allen Mitgliedstaaten Vertretungen gründen dürfen, wie die Gesellschaftsrechtlerin Jessica Schmidt erklärt. Der EU-Gerichtshof hat daraus abgeleitet, dass eine nach britischem Recht gegründete Gesellschaft auch in Deutschland anerkannt werden muss. Für das Unternehmen gelten also die gesellschaftsrechtlichen Regeln Großbritanniens, auch wenn es seinen Sitz in Berlin, Ulm oder Himmelkron hat.

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