Rodungsarbeiten gestoppt RWE darf in Hambach weiter Braunkohle fördern

RWE darf weiter Braunkohle im Tagebau Hambach abbauen. Mit dieser Entscheidung reagiert die Bezirksregierung Arnsberg auf eine Klage des BUND. Der Umweltverband kritisiert gravierende Verstöße gegen das Artenschutzrecht.

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Polizisten räumen im November ein Protestcamp gegen die Erweiterung des Braunkohletagebaus im Hambacher Forst. RWE darf dort vorerst weiter Braunkohle abbauen, hat aber zugesagt, die Rodung zu stoppen. Quelle: dapd

Arnsberg Die Bezirksregierung Arnsberg hat am Freitag einen Stopp des für die Stromversorgung wichtigen Braunkohlenabbaus im Tagebau Hambach (NRW) abgewendet. Die Behörde ordnete den Sofortvollzug für den Weiterbetrieb des Tagebaus an. Damit solle verhindert werden, dass auf einen Schlag rund 40 Prozent der gesamten Kohleförderung des Energiekonzerns RWE ausfallen, teilte die Bezirksregierung mit. Das hätte zu einer Reduzierung der Stromerzeugung in dieser Größenordnung geführt. RWE Power habe verbindlich erklärt, Rodungsarbeiten am Tagebau vorerst ruhen zu lassen.

Mit ihrer Entscheidung reagierte die Bezirksregierung auf eine Klage des Umweltverbandes BUND gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau. Der BUND hatte am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Aachen Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die Umweltschützer bemängeln gravierende Verstöße gegen das Artenschutzrecht. Für den Weiterbetrieb des Tagebaus will RWE ein großes Waldgebiet roden lassen. Dadurch würden die Lebensräume etlicher streng geschützter Tierarten vollständig zerstört, warnt der BUND. Ohne den Sofortvollzug hätte die Bergbehörde die Stilllegung des Tagebaus verfügen müssen, teilte die Bezirksregierung weiter mit.

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