Stiftungsunternehmen Club der guten Kapitalisten

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Stiftungsunternehmen - eigennützig und wohltätig zugleich

Diehl-Gruppe Quelle: dpa

Der Meinung sind aber längst nicht alle, was mit begrifflichem Tohuwabohu beim Thema Stiftungen und dem komplizierten deutschen Stiftungsrecht zu tun haben könnte. Stiftung ist nicht gleich Stiftung, nicht jede Stiftung ist gemeinnützig. Hinzu kommt: Stiftungsunternehmen führen eine Existenz im weitgehend geschützten Biotop. Weil Eigentum und Kontrolle entkoppelt sind, fehlt die Aufsicht durch die Eigentümer. Häufig kann das Management nach Gutdünken entscheiden. Die Auswahl der Aufsichtsgremien widerspricht modernen Corporate-Governance-Regeln, also den Kriterien guter Unternehmensführung. Auch die Gewinnverteilung bietet Anlass zu Kritik, weil schwer nachvollziehbar ist, was an die Stiftung geht und was als Rücklage im Unternehmen bleibt.

„Die Ausschüttungspolitik von Stiftungsunternehmen ist ein heikler Punkt“, bestätigt Günter Franke, Wirtschaftsprofessor an der Universität Konstanz. Das ist zumindest zu einem Teil Schuld des Gesetzgebers: „Stiftungsrecht ist in Deutschland Ländersache, klare Regeln, wie viel Geld ein Unternehmen an seine Stiftung ausschütten muss und was in die Rücklagen des Unternehmens fließt, gibt es nicht“, sagt Hermann Falk, Mitglied der Geschäftsleitung im Bundesverband Deutscher Stiftungen. „Zwar gab es immer mal wieder Vorstöße aus der Wissenschaft, das zu ändern, daraus ist aber nie etwas geworden, weil die Länder mehr an starken Unternehmen als an einer Besserstellung der Stiftungen interessiert sind.“

Vorteilhafte schwammige Rechtslage

Tatsächlich gibt es nur eine schwammige Vorschrift, dass Stiftungen ausreichend alimentiert werden müssen, um ihren Zweck erfüllen zu können. Außerdem dürfe die Höhe der Erträge nicht dauerhaft in einem krassen Missverhältnis zur Größe des Stiftungskapitals stehen. Wie groß der Interpretationsspielraum ist, zeigt der Streit bei der Else-Kröner-Fresenius-Stiftung, die gut ein Drittel der Anteile des Pharma- und Medizintechnikproduzenten Fresenius hält. Dort hatte Gabriele Kröner, Stieftochter der Stiftungsgründerin Else Kröner-Fresenius, 2010 vergeblich versucht, der Stiftung per Gericht die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, weil ihr die 14 Millionen Euro, die die Stiftung 2008 für die Förderung medizinischer Projekte ausgab, angesichts des Konzernergebnisses von 450 Millionen Euro zu mickrig erschienen.

Für die Stiftungsunternehmen hat die schwammige Rechtslage aber Vorteile: „Stiftungen begnügen sich in der Regel mit niedrigen Ausschüttungen, ein Großteil der Gewinne bleibt im Unternehmen, das erleichtert die Finanzierung langfristiger Investitionen“, sagt Berater Schwenker. Das macht die Unternehmen unabhängiger. Sie können langfristiger agieren als Unternehmen, deren Anteile breit gestreut sind, die an der Börse gehandelt werden und daher im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Schwenker: „Die Manager börsennotierter Unternehmen müssen ihre Strategie in jedem Quartal neu gegenüber Analysten und Aktionären rechtfertigen, ihr Handeln ist darum eher kurzfristig orientiert."

Mit Geld aus der Stiftung wachsen

Auf der anderen Seite setzt die Stiftungskonstruktion den Vorständen auch Grenzen. Kapitalerhöhungen etwa kommen kaum infrage, „weil den Stiftungen dazu das Geld fehlt“, sagt Wirtschaftswissenschaftler Franke. Große Wachstumsprojekte können Stiftungsunternehmen nur mithilfe thesaurierter Gewinne stemmen. Tatsächlich konnten viele mithilfe üppiger Rücklagen ein dickes Eigenkapitalpolster bilden: Körber hat eine Eigenkapitalquote von 58 Prozent, Bosch von 50 Prozent. Dax-30-Konzerne erreichten 2010 nach einer Untersuchung von Ernst & Young nur 31 Prozent.

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