Subventionsstreit mit der EU Boeing erringt Etappensieg

Seit mehr als einem Jahrzehnt werfen Airbus und Boeing sich gegenseitig vor, illegale Subventionen vom Staat zu kassieren. Nun hat der US-Konzern einen Etappensieg errungen – zum Leidwesen der EU.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Genf Die Europäische Union hat im Streit um Subventionen für den Airbus-Konkurrenten Boeing eine Niederlage bei der Welthandelsorganisation (WTO) erlitten. Ein WTO-Schiedsgericht entschied in einem am Montag in Genf veröffentlichten Urteil, dass die von der EU kritisierten Steueranreize des US-Staates Washington die Regeln nicht verletzen. Damit kippte das Berufungsgremium der WTO eine frühere Feststellung der Organisation. Während Boeing die Entscheidung bejubelte, sehen die Europäer die US-Seite trotzdem nicht aus dem Schneider.

Die EU hatte die Beschwerde im Namen von Airbus eingebracht. Das Unternehmen und sein US-Erzrivale Boeing werfen sich seit mehr als einem Jahrzehnt gegenseitig vor, illegale Subventionen zu kassieren und dadurch den Wettbewerb zu verzerren.

In der jüngsten Entscheidung geht es um eine reduzierte Unternehmenssteuer für die Fertigung des Langstreckenflugzeugs Boeing 777X. Die EU sieht die Vergünstigung faktisch daran gekoppelt, dass heimische statt importierte Güter verwendet werden müssen. Sie bezifferte die illegale Unterstützung des US-Steuerzahlers für das Langstreckenflugzeug auf 5,2 Milliarden Euro bis 2040. Die 777X ist ein zweistrahliges Flugzeug, das mit der A350-Familie von Airbus konkurrieren soll.

Im November 2016 hatte ein WTO-Schiedsgericht in Genf die Steuerpraxis als verbotene Subvention eingestuft - dies wurde nun in der Berufung aufgehoben. Das ursprüngliche Schiedsgericht habe nicht ausreichend darlegen können, dass die Herstellung im US-Bundesstaat Washington Bedingung für die Steuererleichterung ist.

Damit beende die WTO einen der beiden Fälle, die die EU gegen die USA eingebracht hat, teilte Boeing mit. „Das war ein umfassender und klarer Sieg für die Vereinigten Staaten“, sagte der oberste Boeing-Jurist Michael Luttig.

Die EU-Kommission und Airbus verwiesen dagegen auf ein zweites, älteres WTO-Verfahren, wo eine Steuererleichterung von Boeing in Washington als Verstoß gegen die WTO-Regeln eingestuft worden sei. Die jetzige Entscheidung „beeinträchtigt nicht die Verpflichtung der Vereinigten Staaten, die anfechtbaren Steuersubventionen zu beenden“, teilte die Kommission mit. Airbus-Kommunikationschef Rainer Ohler meinte: „Das „Spiel“ ist noch längst nicht vorbei.“

In dem angesprochenen separaten Fall steht eine Berufungs-Entscheidung noch aus - die EU wehrt sich gegen die jüngste Entscheidung vom Juni, weil dabei eine Reihe ihrer Vorwürfe zurückgewiesen worden waren. Daneben läuft noch eine Beschwerde der Amerikaner gegen die EU, wo das WTO-Schiedsgericht im vergangenen Jahr Nachholbedarf bei den Europäern festgestellt hatte. Auch hier geht es in der Berufung weiter.

Die Auseinandersetzungen vor der WTO begannen, nachdem Washington 2004 ein 1992 mit der EU geschlossenes Subventionsabkommen aufgekündigt und Beschwerde bei der WTO eingelegt hatte.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%