Tarifeinheitsgesetz Gewerkschaften scheitern mit Eilantrag

Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz bleibt vorerst in Kraft. Die Eilanträge kleinerer Gewerkschaften vor dem Bundesverfassungsgericht wurden verworfen. Das letzte Wort ist in dieser Diskussion aber noch nicht gesprochen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
„Wir brauchen keine Tarifeinheit, sondern erträgliche Arbeitsbedingungen“ steht auf einem Transparent, das Mitglieder der Lokführergewerkschaft GDL. Das Gesetz erhitzt die Gemüter. Quelle: dpa

Karlsruhe Mehrere kleinere Gewerkschaften sind mit dem Versuch gescheitert, das umstrittene Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu stoppen. Das Gericht verwarf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Eilanträge der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) und der Pilotenvereinigung Cockpit gegen das seit dem 10. Juli geltende Gesetz, das damit vorerst in Kraft bleibt. Die Anträge auf einstweilige Anordnung seien unbegründet, entschieden die Verfassungsrichter. Die Spartengewerkschaften kritisieren, das Gesetz schränke ihr Streikrecht unzulässig ein.

Das Gesetz soll die Gewerkschaften in einem Betrieb dazu bringen, in Tarifverhandlungen für dieselbe Beschäftigtengruppe gemeinsam aufzutreten. Sie können sich absprechen, eine Tarif-Gemeinschaft bilden oder einen Tarifvertrag der anderen Gewerkschaften übernehmen.

Kommt es untereinander zum Streit, gilt allerdings nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Das Streikrecht ist indirekt berührt: Arbeitsrichter könnten einen Streik als rechtswidrig ansehen, wenn die streikende Gewerkschaft keine Mehrheit hat.

Das Verfassungsgericht verwies in seiner Folgenabwägung auf die hohen Hürden, um ein Gesetz außer Vollzug zu setzen. Vorliegend seien „keine gravierenden oder irreversiblen Nachteile feststellbar“, wenn das Gesetz bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache weitergelte.

Es sei nicht absehbar, dass den Gewerkschaften bis dahin "das Aushandeln von Tarifverträgen längerfristig unmöglich würde oder sie im Hinblick auf ihre Mitgliederzahl oder ihre Tariffähigkeit in ihrer Existenz bedroht wären". Im Hauptsacheverfahren, dessen Ausgang offen ist, will das Gericht bis Ende 2016 entscheiden.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%