Urteil des Oberlandesgericht Wilkinson unterliegt Gillette im Klingenstreit

Der Rasierklingenhersteller Gillette hatte den Konkurrenten Wilkinson wegen Patentverletzung verklagt. Quelle: dpa

Der Rasiererhersteller Wilkinson darf keine preisgünstige Ersatzklingen für den Nassrasierer „Mach3“ des Konkurrenten Gillette verkaufen. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Rasiererhersteller Wilkinson im Eilverfahren untersagt, weiterhin preisgünstige Ersatzklingen für den Nassrasierer „Mach3“ des Konkurrenten Gillette zu verkaufen. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die für den Rasierer typische Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, urteilte das Gericht am Donnerstag.

Der Hintergrund: Die Deutschlandtochter von Wilkinson in Solingen hatte im Frühjahr 2017 preiswerte Ersatzklingen für das weit verbreitete Nassrasierer-Modell des Konkurrenten Gillette auf den Markt gebracht. Mehrere Drogerieketten verkauften das um 30 Prozent günstigere Produkt als Eigenmarken. Gillette sah dadurch seine Patente verletzt und zog vor Gericht.

Das Landgericht Düsseldorf hatte Gillette bereits im Juli vergangenen Jahres im Eilverfahren recht gegeben und Wilkinson die weitere Herstellung der Ersatzklingen untersagt. Auch in zweiter Instanz wurde die einstweilige Verfügung nun bestätigt.

„Mach3“-Besitzer können dennoch hoffen, schon in absehbarer Zeit wieder günstigere Klingen zu bekommen. Denn das umstrittene Patent läuft im nächsten Monat ab.

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