Urteil zu VW-Aufsichtsrat Aufseher aus Niedersachsen und Katar durchaus unabhängig

Vier Aufsichtsräte, die auf der VW-Hauptversammlung 2016 gewählt wurden, hielten Aktionäre und Verbraucherschützer für nicht unabhängig genug – und klagten. Für die Richter war die Erklärung jedoch nicht nachvollziehbar.

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Kein Verstoß gegen die Grundsätze guter Unternehmensführung. Quelle: AP

Hannover Das Landgericht Hannover hat die Klage eines Volkswagen-Aktionärs und einer Verbraucherzentrale für Kapitalanleger gegen den kompletten VW-Vorstand und Aufsichtsrat abgewiesen. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Hannover mit.

Der Kläger-Anwalt hatte vor der ersten Kammer für Handelssachen geltend gemacht, dass mehrere Beschlüsse der Volkswagen-Hauptversammlung im Jahr 2016 nicht mit Grundsätzen einer guten Unternehmensführung vereinbar gewesen seien. Vor allem vier der gewählten Kandidaten im Aufsichtsrat seien nicht unabhängig genug, um dem Vorstand auf die Finger zu schauen.

Nach Ansicht des Gerichts liegt aber weder ein Verstoß gegen die Grundsätze vor noch ist nachvollziehbar, dass die Vertreter des Landes Niedersachsen und Katars in ihre Entscheidungen nicht unabhängig seien. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Kläger nicht nachvollziehbar dargelegt hätten, dass Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrates schon vor dem September 2015 Kenntnis von der Abgasmanipulation bei VW gehabt hätten.

Die Kläger haben nun einen Monat Zeit, um gegen das Urteil in die Berufung zu gehen. (Az.: 21 O 24/16)

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