Widerstand gegen Fusion mit Tata Thyssen-Krupps mächtige Stahlkocher

Ein Gesetz von 1951 sichert den Arbeitnehmern bei Thyssen-Krupp Mitbestimmungsrechte. Die SPD-Minister Gabriel, Zypries und Nahles zeigen sich entschlossen, diese zu verteidigen – und hoffen dabei sogar auf die Unesco.

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Die Stahlkocher wehren sich gegen die ThyssenKrupp-Tata-Fusion Quelle: dpa

Berlin Nordrhein-Westfalens IG-Metall-Chef Knut Giesler sagt geradeheraus, was er von den Fusionsplänen  der Stahlkocher Thyssen und Tata hält: „An unserer Position hat sich nichts geändert. Wir lehnen diesen Zusammenschluss weiterhin ab.“ Arbeitsplätze und Standorte müssten gesichert sein, es brauche eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung und die Montanmitbestimmung müsse erhalten bleiben. „Dies sehen wir nicht“, sagte Giesler.

Auch Arbeitsministerin Andrea Nahles, selbst Mitglied der IG Metall, und Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (beide SPD) zeigten sich skeptisch: „Einen Zusammenschluss um jeden Preis darf es nicht geben“, betonte Nahles. Die Standorte in Deutschland müssten erhalten, betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden. Und es sei wichtig, dass im Falle eines Zusammengehens der Unternehmenssitz in Deutschland liege, forderte die Ministerin. Denn: „Nur so lässt sich die Montanmitbestimmung langfristig sichern.“

Die Montanmitbestimmung – sie ist das Aushängeschild der deutschen Gewerkschaftsbewegung. In keiner anderen Branche konnte sie ähnlich weitreichende Rechte für die Beschäftigten durchsetzen wie im Bergbau und in der Eisen- und Stahlerzeugung. Ohne die Arbeitnehmerbank geht hier nichts. In Aufsichtsräten von Stahlunternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gilt die volle Parität, das heißt, das Gremium ist zu gleichen Teilen mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzt.

Anders als in Unternehmen, die dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 unterliegen, hat die Kapitalseite aber kein Doppelstimmrecht, um Pattsituationen aufzulösen. Den Ausschlag gibt vielmehr eine „neutrale Person“, die gemeinsam von beiden Seiten bestimmt wird. Auch kann der Arbeitsdirektor eines Montankonzerns nicht gegen die Stimmen der Arbeitnehmerbank gewählt werden.

Gerade Sozialdemokraten, die in ihrem Programm zur Bundestagswahl eine weitere Stärkung der Mitbestimmung versprechen, treten deshalb jetzt vehement für das fast 70 Jahre alte Modell ein. Vizekanzler Sigmar Gabriel forderte gar, die Montanmitbestimmung ins Weltkulturerbe der Unesco aufzunehmen. Dort gebe es eine immaterielle Liste, in der sogar die französische Küche stehe. „Es wird Zeit, dass endlich auch mal eine Errungenschaft der Arbeitnehmer, der Gewerkschaften und des Sozialstaates Eingang findet in das kulturelle Gedächtnis der Welt“, sagte Gabriel der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“.  

Dass die Arbeitnehmer in der Montanindustrie eine so starke Stellung haben, verdanken sie der Bedeutung der damaligen Schlüsselbranche für den Wiederaufbau des kriegszerstörten Deutschlands. Schon unter den Besatzungsmächten gingen die Arbeitgeber im Ruhrgebiet weit auf die Gewerkschaften zu, um deren Forderungen nach einer Vergesellschaftung von Kohle- und Stahlindustrie den Boden zu entziehen.

Als der Widerstand der Anteilseigner größer wurde, votierten 98 Prozent der Stahlarbeiter und 93 Prozent der Bergleute für Streik. Bundeskanzler Konrad Adenauer fürchtete eine komplett lahmgelegte Wirtschaft und schmiedete schließlich mit dem damaligen Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Hans Böckler, einen Kompromiss. Ergebnis war das 1951 verabschiedete Montanmitbestimmungsgesetz.


SPD-Politiker machen Druck

Für die Gewerkschaften hatte die Einigung nur einen Wermutstropfen: Denn Adenauer setzte durch, dass die weitgehenden Mitbestimmungsregeln auf die Montanindustrie beschränkt blieben. „Ich bin nicht dafür, dass dies ein Modellgesetz für die gesamte Wirtschaft ist“, sagte der Kanzler damals. Und tatsächlich mussten sich die Gewerkschaften in der Folgezeit mit kleineren Erfolgen zufrieden geben.

Weder das Mitbestimmungsgesetz von 1976 ist so weitreichend wie die Montanmitbestimmung noch das Drittelbeteiligungsgesetz von 2004. Es sichert den Arbeitnehmern in Unternehmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten ein Drittel der Mandate im Aufsichtsrat.

Die Politik zeigt sich deshalb umso entschlossener, die Montanmitbestimmung auch bei einer Fusion der Thyssen-Stahlsparte mit dem indischen Konkurrenten Tata zu verteidigen. Bislang sei die Arbeitnehmerseite von der Entscheidung zum Zusammenschluss nicht überzeugt und die Sorgen der Beschäftigten vor Arbeitsplatzverlusten seien sehr groß, sagte Wirtschaftsministerin Zypries.

Schließlich stehen bis zu 4.000 Jobs stehen auf dem Spiel. „Gegen die Arbeitnehmer ist keine tragfähige Lösung denkbar. Das muss auch der Unternehmensführung bewusst sein.“ Auch Arbeitsministerin Nahles forderte, die Beschäftigten umfassend in die Verhandlungen einzubeziehen. Die deutschen Standorte seien „absolut wettbewerbsfähig“ und das müsse auch in Zukunft so bleiben.

Für die Politik kommt das Memorandum of Understandig, in dem beide Unternehmen ihre Fusionsabsichten kundtun, angesichts der drohenden Arbeitsplatzverluste so kurz vor der Bundestagswahl zur Unzeit. Nahles will am Freitag in Bochum auf einer von der IG Metall organisierten Kundgebung der Stahlkocher sprechen, wie bereits am Montag bekanntgeworden war. „Bestehende Zusagen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen eingehalten werden“, forderte die Ministerin. Zypries wird in Bochum nicht auftreten, weil sie am Freitag im Bundesrat ihre letzte Rede als Wirtschaftsministerin hält.

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