
DÜSSELDORF. Unternehmen, die nicht ausreichend über den Bruch von Kreditauflagen berichten, müssen sich auf Sanktionen der Bilanzpolizei einstellen. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) kündigte gegenüber dem Handelsblatt an, die Informationspolitik dieser Unternehmen künftig genauer zu untersuchen.
Derzeit laufen viele Firmen Gefahr, wegen rückläufiger Ergebnisse die Auflagen für Kredite zu brechen. Dies gefährdet die Finanzierung. Wenn ein Unternehmen gegen Klauseln aus dem Kreditvertrag verstößt, können die Banken die Gelder sofort zurückfordern - was im Extremfall die Zahlungsfähigkeit bedeuten kann.
Für Investoren sind rechtzeitige Informationen über solche Risiken enorm wichtig. Gleichwohl kommt es zu Versäunissen in der Kommunikation. "In jüngster Zeit haben wir gelegentlich festgestellt, dass Unternehmen ihre Kreditauflagen gerissen, aber nicht ausreichend im Lagebericht darüber berichtet haben", sagte Herbert Meyer, Präsident der DPR, dem Handelsblatt. Daher will die auch Bilanzpolizei genannte Stelle bei ihren diesjährigen Abschlussprüfungen vermehrt auf die Darstellung und Erläuterung wesentlicher finanzieller Risiken im Zusammenhang mit Kreditauflagen - Fachleute sprechen von Financial Covenants - schauen.
Mit Kreditauflagen legen die Banken dem Schuldner Daumenschrauben an: Die Unternehmen verpflichten sich vertraglich, bestimmte Finanzkennzahlen über die gesamte Laufzeit des Kredits einzuhalten. Unternehmen, die das jüngst nicht geschafft haben, sind etwa der Roboterhersteller Kuka und der Holzverarbeiter Pfleiderer.
Häufigste Kennzahl ist eine Obergrenze für das Verhältnis von Nettofinanzschulden zum operativen Ergebnis vor Abschreibungen (Ebitda). "Damit es später nicht zu unterschiedlichen Vertragsauslegungen kommt, ist es für beide Parteien sinnvoll, das dem Kreditvertrag zugrunde liegende Ebitda exakt zu definieren", sagt Vera-Carina Elter, Partner bei KPMG. Das Problem für externe Bilanzleser: Fast immer weicht die Definition im Kreditvertrag vom veröffentlichten Ebitda ab. Die tatsächlichen Risiken aus Kreditverträgen sind so zunächst nur Insidern bekannt.
Fehler werden künftig häufiger veröffentlicht
Zwar müssen Unternehmen im Jahresabschluss offenlegen, wenn Vertragsverletzungen auftreten, die dem Kreditgeber ein Recht auf vorzeitige Rückzahlung einräumen - es sei denn, die Verletzung war am Bilanzstichtag wieder geheilt. Aber bisher war die DPR bei Kommunikationssünden hier großzügig: "Wir haben den Unternehmen lediglich Hinweise gegeben, wenn es sich um nicht wesentliche Abweichungen von den internationalen Bilanzierungsregeln handelte", sagt Meyer.
Nun weht ein anderer Wind: "Wenn wir die Darstellung der Covenants im Lagebericht jetzt genauer unter die Lupe nehmen, wird es bei wesentlichen Abweichungen auch zu einer Fehlerfeststellung kommen können", sagt Meyer. Konsequenz: Der Fehler wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und damit einer breiten Öffentlichkeit bekannt - es droht ein Imageschaden.
Eine Veröffentlichung von Covenant-Brüchen ist immer ratsam
Firmen, die Kreditlinien durch den Bruch von Covenants gefährdet sehen, sollten dies nicht allein im Geschäftsbericht veröffentlichen. Die Wirtschaftsprüfer von PWC raten zu einer zügigen Weitergabe dieser Information an alle Kapitalmarktteilnehmer - etwa in Form einer Ad-hoc-Mitteilung, um eine Unterdrückung kursrelevanter Informationen zu verhindern.
So handelte Pfleiderer: Der Konzern informierte im Juni ad hoc über den Bruch der Kreditauflagen. Bereits 2008 hatte Pfleiderer im Lagebericht darauf hingewiesen, dass man davon ausgehe, die Finanzierung auch bei einer möglichen Verletzung der Kreditauflagen aufrecht erhalten zu können. Tatsächlich erklärten sich die Banken im Sommer 2009 bereit, ihr Geld nicht vorzeitig zurückzufordern.
Eine Ad-hoc-Pflicht besteht nach Ansicht von Experten nicht, wenn der Vorstand mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass Kredite trotz des Covenant-Bruchs nicht gekündigt werden. Hier reicht wohl schon eine Pressemitteilung, um Schadensersatzforderungen vorbeugen.
Kuka hatte seine Kreditvereinbarungen im zweiten und dritten Quartal 2009 gebrochen und dies auch im Quartalsbericht dargestellt; eine separate Pressemeldung gab es aber offenbar nicht. Die neue Finanzierung will der Roboterhersteller jedoch zügig aushandeln.
Prüfankündigung soll Fehler vermeiden helfen
Bei weiteren Kandidaten steht die Einhaltung der Covenants auf der Kippe. Im Halbjahresbericht 2009 berichtete Continental, die Kreditauflagen eingehalten zu haben. Zwar hatte Conti Gehaltszahlungen im Juni über das Monatsende hinausgezögert. Doch der Autozulieferer betont, dass er die Covenants auch ohne die verspätete Zahlung eingehalten hätte.
Heikel dürften die Fälle sein, die noch nicht bekannt sind. DPR-Präsident Meyer hofft, dass es nicht zwangsläufig zu Fehlerveröffentlichungen kommen muss: "Da wir im Rahmen unserer präventiven Funktion die Prüfungsschwerpunkte für das Folgejahr veröffentlichen, hoffen wir, dass Wirtschaftsprüfer und Firmen sensibilisiert sind und solche Fehler im Vorfeld vermeiden."
























