Insolvenzverwalter Das neue Insolvenzrecht verschärft den Wettbewerb

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Dabei sind zwei Bestimmungen im ESUG entscheidend. Zum einen sollen die bereits bestehenden Möglichkeiten der Eigenverwaltung gestärkt werden. Bisher hinderte die Angst vor einem Kontrollverlust viele Unternehmer vor dem rechtzeitigen Gang zum Insolvenzgericht. Künftig soll dem Schuldner die Chance gegeben werden, sein Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung selbst zu retten. Dabei wird dem Schuldner erst einmal ein „Sachwalter“ an die Seite gestellt, den er in der Regel selbst bestimmen soll.

Innerhalb von drei Monaten muss das Duo einen Rettungsplan entwickeln. Bei der Auswahl des Sachwalters dürften im Hintergrund auch die Kreditgeber mitmischen. Das könnte dazu beitragen, dass neben den klassischen Insolvenzspezialisten auch Berater und Wirtschaftsprüfer zu Kassenwarten taumelnder Betriebe ernannt werden.

Zum anderen schwindet der Einfluss der Richter bei der Bestellung der Verwalter. Künftig müssen sie ab einer bestimmten Unternehmensgröße sofort nach Eingang des Insolvenzantrags einen vorläufigen Gläubigerausschuss installieren, dem die wichtigsten Geldgeber, aber auch Arbeitnehmervertreter angehören. Einigen sich die Ausschussmitglieder einstimmig auf einen Insolvenzverwalter, muss das Gericht dem Vorschlag folgen. In der Praxis dürfte die neue Vorgabe erhebliche Probleme mit sich bringen. Bis sich der Gläubigerausschuss konstituiert hat, verstreicht wertvolle Zeit – zumal die Regel für „jede bessere Pommesbude“ gelte, wie ein Verwalter stöhnt.

So sollen Richter künftig für insolvente Unternehmen ab einem Jahresumsatz von zwei Millionen Euro und zehn Beschäftigten zwingend einen vorläufigen Gläubigerausschuss zusammentrommeln. Wäre die Regelung schon in Kraft, hätten allein im vergangenen Jahr mehrere Tausend solcher Ausschüsse getagt.

Angesichts solcher Zahlen hält es Christopher Seagon, Partner der bundesweit tätigen Insolvenzkanzlei Wellensiek, für unrealistisch, überhaupt ausreichend qualifizierte Gläubigerausschussmitglieder zu finden.

Womöglich werden die Grenzen im Gesetzgebungsprozess noch nach oben angepasst. Doch die Tendenz ist klar: „In den mittleren und großen Verfahren werden die Gläubiger künftig eine deutlich stärkere Position einnehmen“, sagt Christian Pleister, Berliner Sanierungsexperte der Wirtschaftskanzlei Noerr.

Die Konsequenz: Banken, Finanzinvestoren und Kreditversicherer werden sich kaum darauf einlassen, unbekannte Provinzsequester zu engagieren, um ihr Geld zu retten. Stattdessen erwarten Branchenkenner, dass Großgläubiger auf eine Riege prominenter Namen setzen, mit denen sie in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht haben – womöglich auch auf anderen Gebieten. So soll etwa die Düsseldorfer Wirtschaftsprüfer-Gruppe RölfsPartner Ambitionen hegen, im Insolvenzgetümmel mitzumischen. Eine Sprecherin des Unternehmens wollte sich dazu nicht äußern.

Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) meldet bereits, dass derzeit „der Versuch unternommen wird, Insolvenzverwalter durch entsprechende Angebote dazu zu bewegen, in Großkanzleien zu wechseln“. Welchen Erfolg die Abwerbeaktionen haben werden, ist umstritten. „Welcher gestandene Verwalter würde denn freiwillig bei einer Rechtsfabrik angelsächsischer Prägung Unterschlupf suchen?“, fragt etwa Hans-Gerd Jauch, der als Partner der Sozietät Görg schon Pleite-Verfahren mit Tausenden Beschäftigten dirigiert hat.

In einem ist sich die Gilde indes einig: Für kleinere Verwalter brechen mit dem ESUG trübe Zeiten an. Das Frankfurter Verwalterurgestein Ottmar Hermann, der etwa den Baukonzern Holzmann und die Kaufhauskette Woolworth betreut hat, erwartet „eine stärkere Konzentration auf dem Insolvenzverwaltermarkt“. Vor allem „für die sogenannten Gelegenheitsverwalter“ werde es eng, sagt Ferdinand Kießner, Leiter des Geschäftsbereichs Insolvenzverwaltung der deutschlandweit tätigen Kanzleigruppe Schultze & Braun.

Zahlreiche Teilzeitverwalter

Noch immer tummeln sich Hunderte Teilzeitverwalter in der Branche, die mitunter auch Scheidungen oder Verkehrsdelikte verhandeln. Seit 1999 ist die Zahl der Verwalter von 400 auf mehr als 1800 gestiegen. Vom Pleitewesen allein kann maximal die Hälfte leben. „Der Markt ist drastisch überbesetzt“, sagt Frank Nicolaus, Vorsitzender des Restrukturierer-Verbands TMA Deutschland. „Es wird zu einer Konsolidierung kommen.“ Der Wirtschaftsaufschwung – und der damit einhergehende Rückgang der Insolvenzanmeldungen – verschärft die Situation und könnte die Versuchung steigern, mit fragwürdigen Geschäften die eigene Vergütung zu mehren.

Schon in der Krise blieb der erwartete Insolvenzsegen großteils aus. Zwar zog die Sterberate der Unternehmen an. Die besonders lukrativen Großpleiten hatten aber selbst im Katastrophenjahr 2009 Seltenheitswert. Eine Ausnahme: Das Ende des Essener Arcandor-Konzerns mit rund 40 Untergesellschaften dürfte der Kölner Insolvenzverwaltung Görg ein zweistelliges Millionenhonorar bescheren. Ansonsten schlitterten lediglich einige größere Autozulieferer, Maschinenbauer und etliche Fußballclubs ins finanzielle Aus.

Doch spätestens 2010 war die Krise abgehakt, die Zahl der Insolvenzanmeldungen ging um 2,1 Prozent auf rund 32 000 zurück. Auch dieses Jahr müssen sich die Krisenprofiteure wohl mit weniger Verfahren bescheiden: Die Auftragslage in der Wirtschaft ist stabil. Allenfalls marode Fußballclubs und Refinanzierungsopfer – also Unternehmen, denen die Banken Anschlusskredite verweigern – könnten das Geschäft beleben.

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