Insolvenzverwalter: Warum die Insolvenz kein Todesurteil ist - Seite 4

Insolvenzverwalter: Warum die Insolvenz kein Todesurteil ist

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Das Team der Düsseldorfer Insolvenzkanzlei Piepenburg-Gerling Quelle: Michael Dannenmann für WirtschaftsWoche
Das Team der Düsseldorfer Insolvenzkanzlei Piepenburg-Gerling Quelle: Michael Dannenmann für WirtschaftsWoche

Die einzige Chance, die Anhaltinische Chemische Fabrik trotzdem am Laufen zu halten, boten die Abnehmer. Das Unternehmen stellte Gummiplatten zur Schalldämpfung, Fußmatten für Traktoren des US-Herstellers John Deere, Schuhsohlen für die russische Armee und Förderbänder für Flug-häfen her. „Zum Glück brauchten die » Kunden die Waren dringend“, sagt Schwarz, „und waren bereit, die Forderungen an sie vorzeitig zu bezahlen.“ Mit diesen Einnahmen, die auf ein vor Banken sicheres Sonderkonto flossen, konnte das Unternehmen vorerst weiter arbeiten. Gleichzeitig galt es die Belegschaft zusammenzuhalten, zu informieren und zu motivieren. „Wenn die Mitarbeiter anfangen auseinanderzulaufen, ist alles verloren“, sagt Schwarz.

Die Kölnerin hatte das Glück der Tüchtigen. Nach dem ersten Tag auf dem Betriebsgelände blieben ihr 14 Tage Zeit, um Käufer für das Unternehmen zu finden. Und sie fand welche: Ein russischer und ein israelischer Kunde übernahmen zwei Teile des Unternehmens auf, ein deutscher Wettbewerber den dritten. Alle Mitarbeiter werden übernommen.

Klar ist: Die wenigsten Pleiten gehen so glücklich aus. Bei fast der Hälfte aller Unternehmensinsolvenzen reicht das frei verfügbare, nicht verpfändete Vermögen, die sogenannte Masse, nicht einmal aus, um ein Verfahren zu eröffnen. Dann wickelt der Geschäftsführer das Unternehmen ab – wenn er noch da ist. Sonst macht der Letzte das Licht aus. Die Mitarbeiter kommen nicht einmal an ihre Papiere.

Frühzeitige Insolvenz-Meldung ist das A und O

A und O für die Erfolge der Sanierer im Anwaltsgewand, so versichern alle von ihnen, sei die frühzeitige Anmeldung der Insolvenz. Zum einen, weil der Insolvenzverwalter dann den Abwärtssog des Unternehmens eher stoppen kann. Fristen bei Banken sind noch nicht abgelaufen, die Geduld der Kunden und Lieferanten hält noch ein Weilchen. „Wenn einmal die Strukturen zerschlagen sind, die Lieferer weg sind, die Produktion unterbrochen ist, Mitarbeiter gehen und die Kunden das Vertrauen verloren haben, ist das Unternehmen nicht mehr zu retten“, sagt Verwalterin Schwarz.

Hinzu kommt: Bei pünktlicher Anmeldung profitieren die Unternehmen noch drei Monate lang vom Insolvenzgeld. Für die Insolvenzverwalter ist dies ein immenser Vorteil gegenüber dem bisherigen Management. Denn drei Monate bei weiterlaufenden Einnahmen, die nur in den Betrieb gesteckt werden dürfen, ohne dass Personalkosten an dem Geldstrom nagen, sind für die Unternehmen eine wesentliche Entlastung.

Je länger das Unternehmen den Gang zum Insolvenzrichter hinauszögert, desto mehr schwinden die Erfolgsaussichten des Insolvenzverwalters. Bei spät angemeldeten Insolvenzen müssen die Verwalter häufig die Staatsanwaltschaften einschalten – etwa wegen des Verdachtes auf Insolvenzverschleppung. Dann müssen Insolvenzverwalter auch noch die Ermittler bei ihrer Arbeit unterstützen, statt sich ausschließlich um das Wohl des Unternehmens zu kümmern.

Profis wie Piepenburg haben Erfahrungen mit solchen Chefs, die unlauter zum Niedergang einer Firma beigetragen haben. „Ich erkenne die Manager, bei denen etwas im Argen liegt, spätestens nach zwei Tagen mit ziemlich hoher Treffsicherheit“, sagt Piepenburg. Ein Manager, der nervös sei, weil er unter der Insolvenz als solcher leide, verhalte sich anders als ein Manager, der ein schlechtes Gewissen habe, weil er Regelverstöße begangen habe. „Dann bohre ich gezielt nach“, sagt Piepenburg.

Aber auch unter den Insolvenzverwaltern gibt es welche, die durch dunkle Machenschaften auffallen. Bekannt ist der Fall des Insolvenzverwalters Reinhard Mühl, der seine für Insolvenzfälle reservierten Konten nutzte, um bei einer Zweitfirma in Hannover Immobiliengeschäfte zu finanzieren. Jahrelang blieb die Schieberei unentdeckt, bis sich Mühl selbst anzeigte. „Gerüchte gibt es in der Branche auch immer wieder über Insolvenzverwalter, die Firmenteile aus Insolvenzfällen zum günstigen Preis an Gesellschaften verkaufen, an denen sie über einen Mittelsmann selbst beteiligt sind“, klagt Insolvenzexperte Haarmeyer.

Geht es nach den Insolvenzverwaltern, würden sie am liebsten noch viel mehr Pleiteunternehmen sanieren, als diese bloß für Investoren zurechtzustutzen. Doch in der Szene gilt es als offenes Geheimnis, dass den meisten Anwälten dies durch die Honorierung konterkariert wird. Denn je mehr frei verfügbares Geld der Insolvenzverwalter zur Sanierung aus dem Unternehmen schlägt, desto geringer wird der Prozentsatz, der von diesem Betrag auf ihn entfällt. Hat der Insolvenzverwalter zum Beispiel 250.000 Euro an freier Masse zur Verfügung, erhält er davon 40 Prozent als Honorar. Wird der Fall jedoch komplex und kommt der Insolvenzverwalter etwa auf 50 Millionen Euro freier Masse, sinkt das Honorar auf 0,5 Prozent, also 500.000 Euro – und dies für ein Verfahren, dass mehrere Spezialisten über Monate erfordert.

Darauf lässt sich wohl nur ein, wer sich Sentiments wie Insolvenzverwalter Piepenburg leisten kann: „Die unternehmerischen Verwalter lassen sich nicht davon abschrecken, weil sie auf das Gefühl, ein Unternehmen gerettet zu haben, einfach nicht verzichten wollen.“

8 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 29.10.2009, 12:23 UhrAnonymer Benutzer: Anton

    Der Artikel ist schlecht recherchiert. bspw. stimmen die Ausführungen zur Vergütung der insolvenzverwalter nicht.

    § 2 Abs. 2 insVV:

    1) Der insolvenzverwalter erhält in der Regel

    1.
    von den ersten 25.000 Euro der insolvenzmasse 40 vom Hundert,
    2.
    von dem Mehrbetrag bis zu 50.000 Euro 25 vom Hundert,
    3.
    von dem Mehrbetrag bis zu 250.000 Euro 7 vom Hundert,
    4.
    von dem Mehrbetrag bis zu 500.000 Euro 3 vom Hundert,
    5.
    von dem Mehrbetrag bis zu 25.000.000 Euro 2 vom Hundert,
    6.
    von dem Mehrbetrag bis zu 50.000.000 Euro 1 vom Hundert,
    7.
    von dem darüber hinausgehenden betrag 0,5 vom Hundert.

    D. h. ein Verwalter erhält weder (lukrative) 40 Prozent von 250.000 € Masse, noch (nur) 0,5 Prozent von 50 Millionen. Zu diesen Regelsätzen gibt es gerade in großen Verfahren zahlreiche Zuschläge. Außerdem wird die Tätigkeit als vorläufiger insolvenzverwalter separat vergütet.

    Es ist bei betrachtung der Praxis lächerlich, dass ein Verwalter bei einer Masse von 50 Millionen € angeblich mit 500.000 € nach Hause gehen soll. Realistischerweise muss man bei einer solchen Masse von einer Gesamtvergütung von mehreren Millionen Euro ausgehen.

  • 24.07.2009, 11:02 UhrAnonymer Benutzer: Hochvogel

    Mit der insolvenz schlägt die Stunde der Schreibtischtäter ! Der
    Steuerzahler und Mensch spielt keine Rolle - es wird knallhart und
    herzlos liquidiert ! Nur den größten Wirtschaftsverbrechern aller
    Zeiten passiert nichts ( den bänkstern ). Wir sind eine verkommene
    bananenrepublik geworden die auf den deutschen Michl und dummen August zählen kann.

  • 18.06.2009, 13:49 UhrAnonymer Benutzer: sepp

    Die Rangfolge der insolvenzmasse beginnt mit der bezahlung des insolvenzverwalters, und das im üppigem Rahmen.
    im Falle von Kampa und des Herrn Schreiber kamen an letzter Stelle die geschädigten Kunden, d.h. die bauherrn. Vorauszahlungen einkassiert, bei Kündigungen unverschämt hohe Forderungen ... Aussser viel bla bla nichts von Herrn Schreiber.
    ich denke ein paar rohe, gemischt mit hartgekochte Eiern wären das passende für ihn.

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