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Internet: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Google ein

von Sebastian Matthes

Dem Suchkonzern droht ein Bußgeld in Millionenhöhe. Hintergrund ist eine Beschwerde des Rivalen Microsoft und die Nichtverlängerung eines Werbevertrages mit dem Internetportal Ciao.

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Suchmaschinenkonzern Google eingeleitet, an dessen Ende ein millionenschweres Bußgeld stehen könnte. Das bestätigte die Bonner Behörde der WirtschaftsWoche.

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Hintergrund ist eine Beschwerde von Microsoft gegen den Suchkonzern beim Kartellamt, die einen Vertrag des Shopping-Portals Ciao mit Google betrifft. Die Microsoft-Tochter wirft dem Suchmaschinen-Spezialisten vor, laufende Verhandlungen über die Fortsetzung eines bestehenden Werbevertrags aus dem Grund abgebrochen zu haben, dass Ciao sich an die Kartellbehörde gewandt habe.

Nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamtes könnte hierin ein Verstoß gegen das Kartellgesetz liegen. Danach ist es verboten, einem anderen wirtschaftlichen Nachteil zuzufügen, weil dieser ein Einschreiten der Kartellbehörde beantragt oder angeregt hat  (§ 21 Abs. 4 GWB).

Der Bußgeldrahmen, an dem sich das Bundeskartellamt orientieren kann, liegt bei bis zu 10 Prozent des von Google erwirtschafteten weltweiten Umsatzes. Tatsächlich dürfte es deutlich niedriger  ausfallen. Laut Experten könnte aber durchaus ein Bußgeld in Höhe von einigen Millionen Euro fällig werden.

Ciao hatte beim Kartellamt nach bisherigen Informationen Teile des Vertrags mit Google über das Online-Werbesystem AdSense auf den Websites von Drittanbietern moniert. Ciao war erst nach Abschluss des Vertrags vom Google-Konkurrenten Microsoft übernommen worden.

"Wir haben weder die Geschäftsbeziehung noch die Vertragsgespräche mit der Microsoft-Tochter Ciao abgebrochen. Das derzeitige Vertragsverhältnis, dessen Verpflichtungen wir natürlich einhalten, läuft nach 12 Monaten Vertragsdauer fristgemäß Ende Januar aus. Wir haben Ciao daher die Verlängerung der Geschäftsbeziehung auf Basis eines so genannten Online-Vertrages angeboten. Ein solcher Vertrag ist heute die übliche Vertragsart mit der Mehrzahl der Google AdSense Partner. Ciao kann einen solchen Online-Vertrag ohne Einhaltung jeglicher Kündigungsfristen beenden und erhält somit eine höhere Flexibilität, um - wie sie es uns angekündigt haben - zu jeder Zeit auf das Microsoft Werbemodell umsteigen zu können."



Auch Beschwerde der Verleger über Google

Dem Bundeskartellamt liegen auch Beschwerden der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger vor, in denen Google Missbrauch seiner Marktmacht vorgeworfen wird. Es gebe Anhaltspunkte, dass der Internetkonzern seine Suchergebnisse wettbewerbswidrig und nicht fair präsentiere, sollen die Vorwürfe unter anderem lauten.

Das Bundeskartellamt hatte diese Klagen - ohne sie dezidiert zu überprüfen - an Google weitergereicht und um eine Stellungnahme gebeten. Dies sei nicht unüblich, sagte der Sprecher. Es werde nun geraume Zeit vergehen, bis die Stellungnahmen eingingen. Dann werde es wieder geraume Zeit dauern, diese zu prüfen und zu erörtern.

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7 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 19.01.2010, 17:58 UhrAnonymer Benutzer: Observer

    ich bin bekennender blind-euphorischer Google bekennender.

  • 19.01.2010, 13:02 UhrAnonymer Benutzer: DerBlicker

    Gibt's den hier nur blind-euphorische Google-Fans? Sehr sonderbares Rechtsverständnis jedenfalls, das hier zum Ausdruck kommt: Wenn einer seine Marktdominanz ausnutzt (in dem Fall Google, als Such-Service-de-facto-Monopolist) und versucht seine Geschäftspartner zu knechten, dann soll der Geknechtete (selbst wenn es sich dabei um einen MSFT-Ableger handelt) sich nicht beim Wettbewerbshüter beklagen dürfen, ohne dass ihm wirtschaftlicher Schaden droht?

    Sollten sich die Vorwürfe bestätigen muss das KA (auch fürs Nachtreten) natürlich Strafen verhängen können. Sonst ist der ganze Krempel doch eh für die Katz. Und wenn die Ciao-Vorwürfe unberechtigt sind, bleibt auch Google ungeschoren. Was also soll Euer Aufjaulen?

  • 19.01.2010, 10:06 UhrAnonymer Benutzer: Alex

    Meine Güte ist das peinlich: Erst den Geschäftspartner anscheißen und wenn dieser dann von weiteren Verhandlungen absieht, soll selbiger dafür auch noch Strafe zahlen. Also das hat aus meiner Sicht nix mit Kartellstreitigkeiten sondern jeder Unternehmer würde ähnlich handeln...

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