Kommentare zu: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Google ein

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7 Kommentare
  • 18.01.2010, 21:44 UhrAnonymer Benutzer: Observer

    Welch Ehre.

    Microsoft weiss sich nicht mehr anders zu wehren.

  • 18.01.2010, 22:01 UhrAnonymer Benutzer: leser4

    das ist ja mal eine sinnvolle vorschrift! wer einen kartellrechtsverstoß anmahnt, soll dafür nicht abgestraft werden können. ob sich microsoft wohl auch immer daran gehalten hat??

  • 18.01.2010, 22:06 UhrAnonymer Benutzer: Hägar Schmidt

    Ja warum nicht. Andere haben diese Strategie gegen Microsoft verwendet, M$ hat gelernt, die gleiche Waffe jetzt gegen andere zu richten. Man hat langsam das Gefühl, dass die Kartellbehörden nicht unabhängig agieren.

  • 19.01.2010, 09:28 UhrAnonymer Benutzer: Observer

    ich prophezeie mal, dass die Gerichte Microsofts Aufstieg nicht verhindern konnten.

    Aber Microsoft das jetzt selbst schafft, weil sie sich auf dieses Spiel einlassen.

    Wenn man einen Gegner schlagen will, sollte man sich das Spielfeld nicht aufzwingen oder empfehlen lassen.

    Microsoft hätte eine erfolgreiche Strategie gegen Google fahren können, aber ... so what. Race lost. Farewell and goodby.

    Rückzugsgefechte - mehr sind das nicht mehr.

  • 19.01.2010, 10:06 UhrAnonymer Benutzer: Alex

    Meine Güte ist das peinlich: Erst den Geschäftspartner anscheißen und wenn dieser dann von weiteren Verhandlungen absieht, soll selbiger dafür auch noch Strafe zahlen. Also das hat aus meiner Sicht nix mit Kartellstreitigkeiten sondern jeder Unternehmer würde ähnlich handeln...

  • 19.01.2010, 13:02 UhrAnonymer Benutzer: DerBlicker

    Gibt's den hier nur blind-euphorische Google-Fans? Sehr sonderbares Rechtsverständnis jedenfalls, das hier zum Ausdruck kommt: Wenn einer seine Marktdominanz ausnutzt (in dem Fall Google, als Such-Service-de-facto-Monopolist) und versucht seine Geschäftspartner zu knechten, dann soll der Geknechtete (selbst wenn es sich dabei um einen MSFT-Ableger handelt) sich nicht beim Wettbewerbshüter beklagen dürfen, ohne dass ihm wirtschaftlicher Schaden droht?

    Sollten sich die Vorwürfe bestätigen muss das KA (auch fürs Nachtreten) natürlich Strafen verhängen können. Sonst ist der ganze Krempel doch eh für die Katz. Und wenn die Ciao-Vorwürfe unberechtigt sind, bleibt auch Google ungeschoren. Was also soll Euer Aufjaulen?

  • 19.01.2010, 17:58 UhrAnonymer Benutzer: Observer

    ich bin bekennender blind-euphorischer Google bekennender.

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