Bundeskartellamt United Internet darf Drillisch-Anteile kaufen

Der Internet-Dienstleister United Internet kann zum größten Anteilseigner des Mobilfunkers Drillisch aufsteigen. Ein entsprechendes Vorhaben fand den Segen des Bundeskartellamts.

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Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender von United Internet. Der Internet-Dienstleister darf größter Aktionär des Mobilfunkers Drillisch werden. Quelle: dpa

Düsseldorf Das Bundeskartellamt hat Pläne des Internet-Dienstleisters United Internet gebilligt, zum größten Aktionär beim Mobilfunker Drillisch aufzusteigen. Eine entsprechende Anmeldung United Internets für den Kauf von Anteilen sei ohne Auflagen genehmigt worden, sagte ein Sprecher der Bonner Behörde am Dienstag. Von United Internet war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

United Internet hatte im April erklärt, sich den Erwerb von etwa 9,1 Prozent der Drillisch-Anteile vertraglich gesichert zu haben. Der Kauf könne aber erst vollzogen werden, wenn das Bundeskartellamt die Freigabe erteilt habe. Dann kontrolliere United unter Berücksichtigung bereits erworbener und weiterer vertraglich gesicherter Anteile insgesamt rund 20,7 Prozent an Drillisch.

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