Constantin Anfechtungsklage zweier Großaktionäre

Streithähne vor Gericht: Weil die Hauptversammlung des Münchner Medienunternehmens chaotisch verlaufen war, reicht die Tochtergesellschaft Highlight jetzt Klage ein - sie wurde vom Stimmrecht ausgeschlossen.

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Das Logo des Münchener Filmunternehmens auf dem roten Teppich. Quelle: dpa

München Der Kampf der zwei verfeindeten Großaktionäre beim Münchner Medienunternehmen Constantin wird erwartungsgemäß vor Gericht ausgetragen. Die vom Schweizer Unternehmer Bernhard Burgener kontrollierte Tochtergesellschaft Highlight hat Anfechtungsklage beim Landgericht München gegen die Beschlüsse der chaotisch verlaufenen Constantin-Hauptversammlung vom November eingereicht, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte.

Burgener und seine Verbündeten waren auf der Hauptversammlung vom Stimmrecht ausgeschlossen worden. Der Grund: Das gegnerische Lager um den Constantin-Aufsichtsratsvorsitzenden Dieter Hahn wirft Burgener vor, über die von ihm geleitete Tochter Highlight ein Aktienpaket der Muttergesellschaft Constantin Medien AG heimlich verkauft zu haben - ein Vorwurf, den Burgeners Leute bestreiten.

Wer bei Aktiendeals bestimmte Schwellen (etwa drei, fünf, zehn, fünfzehn Prozent) über- oder unterschreitet, muss das laut Gesetz sowohl dem betreffenden Unternehmen als auch der Aufsichtsbehörde Bafin melden. Verheimlicht ein Aktionär entsprechende Geschäfte, können seine Anteile vom Stimmrecht ausgeschlossen werden.

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