Datenschützer Johannes Caspar „Offenbar hat unsere Anordnung Erfolg gehabt“

Facebook darf weiterhin nicht auf WhatsApp-Daten deutscher Nutzer zugreifen, hat ein Gericht entschieden. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar erwartet, dass das Urteil nun sogar EU-weit Standards setzt.

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Vergangenes Jahr hatte Hamburgs Datenschutzbeauftragter Facebook mit sofortiger Wirkung untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Quelle: dpa

Hamburg Deutsche WhatsApp-Nutzer müssen auch weiterhin nicht fürchten, dass ihre Daten bei Facebook landen. Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied am Dienstag, dass der Messenger die Daten nicht an seinen Mutterkonzern weitergeben darf. Das Gericht bestätigte damit eine eine entsprechende Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar vom vergangenen Herbst.

Facebook hatte WhatsApp 2014 gekauft und damals betont, dass beide Dienste getrennt voneinander blieben. Vergangenes Jahr kündigte der Konzern allerdings an, nun doch Telefonnummern und Nutzerdaten auszutauschen. Gegen diese Entscheidung war Caspar vorgegangen.

Herr Caspar, wie zufrieden können WhatsApp-Nutzer mit dem Urteil sein?
Das Gericht ist in wesentlichen Aspekten unserer Auffassung gefolgt: Es gibt keine gesetzliche Grundlage für Facebook, um die Daten zu erheben. Eine Einwilligung der Nutzer, die eine Übermittlung begründen könnte, ist nach eindeutiger Auffassung des Gerichts nicht zustande gekommen. Das Einwilligungsverfahren durch WhatsApp war rechtswidrig. Ausdrücklich wird dies vom Verwaltungsgericht als eine Irreführung des Nutzers bezeichnet.

Sie hatten auch angeordnet, dass Facebook bereits erhobene Nutzerdaten wieder löschen muss – das Gericht urteilte nun aber, dass Facebook dieser zweiten Anordnung nicht folgen muss. Ist das problematisch für die Nutzer?
Nein. Denn Facebook hat – soweit die Darstellung des Unternehmens zutrifft – bislang gar keine Daten von WhatsApp-Nutzern mit Sitz in Deutschland erhoben. Da hat unsere Anordnung offenbar Erfolg gehabt.

Welche Wirkung hat ein solches Urteil außerhalb Deutschlands?
Es ist zu erwarten, dass die Entscheidung künftig EU-weit Standards setzt. Bereits gegenwärtig gilt ja eine EU-Datenschutzrichtlinie, die das materielle Datenschutzrecht in den Mitgliedstaaten auf ein gleiches Niveau zieht. Wenn dann ab Mai 2018 EU-weit die neue Datenschutzgrundverordnung gilt, werden die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern in noch stärkerer Weise geschützt sein. Ich kann mir vor diesem Hintergrund nur schwer vorstellen, dass es noch zu dem geplanten Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook kommt.

Was bedeutet das Urteil für andere Unternehmen und ihren Umgang mit Nutzerdaten?
Die Vorgaben des Datenschutzrechts sind von allen Unternehmen zu beachten, die hier ihre Geschäfte machen wollen. Das gilt gerade für diejenigen, die zwischen ihren Konzerntöchtern die Datenmassen von Nutzern gern hin- und herschieben würden. Es mag aus wirtschaftlichen Gründen ein lohnendes Ziel sein, Nutzerdaten werbemäßig auszuwerten. Unternehmen mit einem derartigen Geschäftsmodell sind aber gut beraten, die Datenschutzrechte der Betroffenen zu wahren. Ohne wirksame Einwilligungen für derartige Übermittlungen werden sie damit künftig nicht durchkommen.

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