Verbraucherschützer werfen Google die systematische Auswertung persönlicher Daten seiner Nutzer vor und haben deswegen den US-Konzern abgemahnt. Der US-Internetkonzern nutze personenbezogene Daten ohne ausdrückliches Einverständnis und verstoße damit gegen den Datenschutz, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mit.
Demnach analysiert Google beispielsweise die Inhalte von E-Mails, um personalisierte Werbung zu platzieren. Google habe nun bis zum 25. Januar Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Danach drohe eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Berlin. Google, die weltweit führende Suchmaschine, die auch soziale Netzwerke und E-Mail-Dienste anbietet, ist die Tochter des Mutterkonzerns Alphabet.
Google in Zahlen
Der Umsatz des Internet-Giganten lag im vierten Quartal 2014 bei 18,1 Milliarden Dollar. Den größten Teil seiner Umsätze (12,4 Milliarden Dollar) erzielte Google dabei auf den eigenen Seiten, den Rest (3,7 Milliarden Dollar) auf den Webseiten von Geschäftspartnern.
Wenn es um das Geldverdienen geht, ist Google quasi ein „One-Trick Pony“, also ein Zirkuspferd, das nur einen einzigen Trick beherrscht, nämlich Werbung. Von den 18,1 Milliarden Dollar Umsatz im vierten Quartal 2014 entfielen gut 16,1 Milliarden auf Online-Werbung.
In der Google-Bilanz wird neben Online-Werbung nur noch ein Umsatz-Segment mit dem Namen „Other“ (Anderes) aufgelistet. Hinter diesen Umsätzen von knapp zwei Milliarden Dollar, die Google nicht weiter aufschlüsselt, stehen nach Experten-Einschätzung vor allem die Gebühren aus dem Play Store, die der Internet-Riese von den Entwicklern von Android-Apps und Unterhaltungsanbietern verlangt.
Google Suche, G-Mail, Google Maps, der Online-Speicher Google Drive, das Smartphone-Betriebssystem Android mit dem App-Store Google Play: Die Liste der Google-Dienste wird von Jahr zu Jahr länger. In seinen geheimen Labs arbeitet der Konzern außerdem bereits an weiteren Produkten wie einem selbstfahrenden Auto oder Heißluft-Ballons, über die auch entlegene Gegenden mit Internet-Zugängen versorgt werden sollen.
Die Verbraucherschützer räumen zwar ein, Google weise in seiner allgemeinen Datenschutzerklärung auf diese Praxis hin. Die Nutzer müssten diese Erklärung auch billigen. In dem Richtlinien würden die Verbraucher aber nicht um Zustimmung zur konkreten Datenerhebung und Datennutzung gebeten, moniert der vzbv. "Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen", erklärte vzbv-Experte Heiko Dünkel. Es sei eine gesonderte Einwilligung für Werbung notwendig.
Der vzbv beanstandet auch eine Klausel der Datenschutzerklärung, nach der nur für die Weitergabe "sensibler Kategorien" von personenbezogenen Daten eine ausdrückliche Einwilligung notwendig ist. Aus Sicht der Datenschützer ist aber eine Unterscheidung zwischen "sensiblen" und anderen personenbezogenen Daten mit dem deutschen Datenschutz nicht vereinbar.
Der vzbv hatte nach eigenen Angaben 2012 gegen 25 Klauseln der damaligen Google-Nutzungsbedingungen geklagt und im November 2013 vor dem Landgericht Berlin gewonnen. Das Berufungsverfahren vor dem Berliner Kammergericht sei noch nicht entschieden.