Datenschutz bei Google Verbraucherzentralen mahnen US-Konzern ab

Google soll die persönlichen Daten seiner Nutzer systematisch auswerten. Das werfen zumindest Verbraucherschützer dem US-Konzern vor. Deshalb haben sie ihn jetzt abgemahnt – Google soll bis Ende Januar reagieren.

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Google Quelle: AP

Verbraucherschützer werfen Google die systematische Auswertung persönlicher Daten seiner Nutzer vor und haben deswegen den US-Konzern abgemahnt. Der US-Internetkonzern nutze personenbezogene Daten ohne ausdrückliches Einverständnis und verstoße damit gegen den Datenschutz, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mit.

Demnach analysiert Google beispielsweise die Inhalte von E-Mails, um personalisierte Werbung zu platzieren. Google habe nun bis zum 25. Januar Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Danach drohe eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Berlin. Google, die weltweit führende Suchmaschine, die auch soziale Netzwerke und E-Mail-Dienste anbietet, ist die Tochter des Mutterkonzerns Alphabet.

Google in Zahlen

Die Verbraucherschützer räumen zwar ein, Google weise in seiner allgemeinen Datenschutzerklärung auf diese Praxis hin. Die Nutzer müssten diese Erklärung auch billigen. In dem Richtlinien würden die Verbraucher aber nicht um Zustimmung zur konkreten Datenerhebung und Datennutzung gebeten, moniert der vzbv. "Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen", erklärte vzbv-Experte Heiko Dünkel. Es sei eine gesonderte Einwilligung für Werbung notwendig.

Der vzbv beanstandet auch eine Klausel der Datenschutzerklärung, nach der nur für die Weitergabe "sensibler Kategorien" von personenbezogenen Daten eine ausdrückliche Einwilligung notwendig ist. Aus Sicht der Datenschützer ist aber eine Unterscheidung zwischen "sensiblen" und anderen personenbezogenen Daten mit dem deutschen Datenschutz nicht vereinbar.

Der vzbv hatte nach eigenen Angaben 2012 gegen 25 Klauseln der damaligen Google-Nutzungsbedingungen geklagt und im November 2013 vor dem Landgericht Berlin gewonnen. Das Berufungsverfahren vor dem Berliner Kammergericht sei noch nicht entschieden.

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