Datenschutz in den sozialen Medien Facebook muss 100.000 Euro Ordnungsgeld zahlen

Verbraucherschützer haben einen Teilerfolg gegen Facebook errungen. Das Landgericht Berlin verdonnerte das US-Unternehmen zu einem Ordnungsgeld von 100.000 Euro – wegen nicht zulässiger Geschäftsbedingungen.

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Eine Facebook-Sprecherin hat angekündigt, das Unternehmen wolle das Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Quelle: dpa

Berlin Im Streit über Datenschutz mit den Internet-Netzwerk Facebook verbuchen Verbraucherschützer einen Punktsieg. Der US-Konzern erklärte sich nach Angaben einer Sprecherin von Montag bereit, ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zu zahlen.

Damit werde eine vom Landgericht Berlin ausgesprochene Strafe beglichen, die auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbrauchschutzzentralen (vzbv) zurückgeht. Nach Darstellung von Facebook hat das Gericht die Strafe erlassen, da sich der Konzern aus Sicht der Richter zu lange Zeit mit einer Klarstellung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelassen habe.(Az: 16 O 551/10)

Das Landgericht Berlin bestätigte die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen Facebook durch eine Gerichtssprecherin. Das Unternehmen habe nun zwei Wochen Zeit, um gegen das Urteil vorzugehen, sagte sie. Andernfalls wird es rechtskräftig.

Der vzbv hatte Facebook vorgeworfen, in seinen AGB gegen Verbraucherrechte zu verstoßen. Zudem habe Facebook gerichtliche Auflagen zur Änderung der AGB ignoriert. Demnach geben Facebook-Nutzer mit ihrer Zustimmung zu den AGB dem Konzern ein weitreichendes Nutzungsrecht. Damit könne das Unternehmen geistiges Eigentum seiner Nutzer - etwa hochgeladene Fotos oder Videos - weltweit verwerten.

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