Deutsche Telekom Das unbegrenzte Streaming endet im Urlaub

Die Telekom verspricht vielen Handykunden unbegrenztes Streaming. Doch das gilt nicht für das Ausland: Zwar fallen in der EU bald die Roaminggebühren weg – „House of Cards“ auf Mallorca belastet weiter das Datenlimit.

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Das unbegrenzte Streaming-Angebot der Telekom gilt nicht im Ausland. Quelle: AP

Düsseldorf Diese Ankündigung der Deutschen Telekom hatte am Dienstag hohe Wellen geschlagen: Kunden mit teureren Mobilfunkverträgen des Konzern können ab dem 19. April unbegrenzt Musik und Videos streamen. Solange die Dienste Partner der Telekom sind – darunter Apple Music, Amazon, Netflix und YouTube – wird das eingeschlossene Datenvolumen nicht belastet. Die Telekom argumentiert, ihr Angebot nehme den Kunden die Sorge, ihr Datenlimit zu schnell auszureizen.

Das gilt aber nur in Deutschland. Wer sich im Auslandsurlaub am Strand die neuesten Chart-Hits anhören oder im Hotelzimmer Videos schauen will, sollte sich weiterhin eine WLAN-Verbindung suchen. Die neue „Stream-on“-Option für Kunden mit einem „M“- oder „L“-Tarif gilt im Ausland nicht.

Dabei fallen ab Juni dieses Jahres die Roaming-Gebühren komplett weg, weswegen die Kunden im Ausland einfach weitertelefonieren und surfen können, als wären sie zu Hause. Nur für das Streamen gilt das nicht. Das dürften viele Reisende bedauern – aus Sicht der Telekom macht es durchaus Sinn. Zum einen müssen die Rechte von Videos und Inhalten in jedem EU-Land einzeln geregelt werden, weshalb einiges im Ausland schlicht nicht gezeigt werden kann. Zudem würde es für die Telekom wohl viel zu teuer.

Was für die Kunden keine Mehrkosten verursacht, kostet die Telekommunikationsanbieter trotzdem Geld. Sie müssen die benötigten Bandbreiten für ihre Kunden bei einem lokalen Anbieter mieten, wenn sie in dem Land selbst kein Netz haben. Zwar haben viele Unternehmen gegenseitige Abkommen über den Datentransport geschlossen. Da aber etwa nicht so viele Italiener in Deutschland Urlaub machen wie anders herum, zahlen deutsche Anbieter drauf.

Deswegen könnte die Beschränkung der Telekom auch aus Sicht der Regulierer Bestand haben. Laut Bundesnetzagentur „können von Mobilfunkbetreibern Aufschläge erhoben werden, wenn diese ihre Kosten zur Bereitstellung regulierter Roamingdienste nachweislich nicht decken können und nachweisen, dass sich dies auf die Inlandspreise auswirkt.“ Wenn die Anbieter diesen Nachweis erbringen, dürfen sie weiter Aufschläge nehmen – oder vielleicht auch einfach nicht alles anbieten.

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